BGH-Verhandlungstermin am 6. November 2025 zur Speicherungsfrist für Wirtschaftsauskunfteien

Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie lange eine Speicherung von Informationen über Zahlungsstörungen durch eine Wirtschaftsauskunftei nach Ausgleich der Forderungen zulässig ist.

Es geht um die Revision gegen die Entscheidung des OLG Köln vom 10.04.2025, 15 U 249/24: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/olg-koeln-sofortige-loeschung-eines-aufkunftei-eintrages-nach-ausgleich-der-forderung/.

Wie der Bundesgerichtshof nun in der PM https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR97-25.html?nn=10660434 mitteilt, findet der Verhandlungstermin dazu am 6.11.2025 statt.

Siehe zum Thema auch OLG München, 11.04.2025 – 14 U 3590/24 e und OLG Dresden, 01.07.2025 – 4 U 177/25.

Paritätischer: „Sprengstoff für die Demokratie“ – Neuer Regierungsbericht: Vermögensverteilung in Deutschland extrem ungleich

„Jeder 6. Mensch in Deutschland lebt in Armut. Das belegt auch der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gleichzeitig besitzt das reichste Zehntel über 54% des Vermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3% des Vermögens besitzt. „Diese soziale Spaltung ist Sprengstoff für unsere Demokratie”, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband, den 683-seitigen Bericht zusammen.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung [Anm.: siehe https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Service/Meldungen/Meldungen/entwurf-7-arb-im-ressortkreis-abgestimmt.html] als ernüchterndes Dokument der sozialen Schieflage in Deutschland. „Der Bericht zeigt glasklar: Armut bleibt in Deutschland ein Massenphänomen, das sich zunehmend verfestigt. Gleichzeitig wird das Thema Reichtum weitgehend ausgeblendet – das ist ein fatales politisches Signal“, erklärt Joachim Rock.

Laut Bericht liegt die Armutsquote seit Jahren stabil auf viel zu hohem Niveau zwischen 14 und 18 Prozent. Besonders betroffen sind Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Selbst Erwerbstätigkeit schützt längst nicht zuverlässig vor Armut: Jeder sechste Job ist ein Niedriglohnjob. Hinzu kommt, dass die Reallöhne in den Krisenjahren trotz Mindestlohnerhöhungen gesunken sind.

Der Verband sieht sich dabei in seinen eigenen Analysen bestätigt: Die Befunde zeigen, dass Wohnen zu einem Schlüsselfaktor sozialer Ungleichheit geworden ist. Fast jeder achte Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens fürs Wohnen aufwenden. Bei Menschen in Armut ist es sogar mehr als jeder dritte Haushalt. „Ohne Erbschaften bleibt der Immobilienerwerb für junge Menschen außer Reichweite. Sozialer Aufstieg wird aussichtslos, wenn nicht einmal der Ausstieg aus Armut ermöglicht wird“, erklärt Rock. „Wir brauchen endlich ernsthafte Maßnahmen zur Umverteilung und Reduzierung von Ungleichheit“. Das reichste Zehntel der Bevölkerung verfügt über  54 Prozent des Nettovermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3 Prozent des Nettovermögens besitzt. 

Fachtagung: Digital beraten, geht das gut? –Schuldnerberatung zwischen Empathie und Technik

„Digitale Tools, Künstliche Intelligenz und Onlineberatungsangebote gewinnen auch in der Schuldnerberatung zunehmend an Bedeutung. Doch wie lässt sich die Balance zwischen technischer Unterstützung und empathischer Beratung gestalten?“

Dem widmet sich der Fachtag am 4.11.2025 veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Fachausschuss Schuldnerberatung.

Mehr unter https://fbsb-nrw.de/fachtagung/fachtagung-2025/ und im Tagungsflyer: https://fbsb-nrw.de/wp-content/uploads/2025/09/Fachtagung-2025.pdf.

Vgl. auch schon 5. Online-Werkstatt Überschuldungsforschung: „Möglichkeiten von KI in der Schuldnerberatung“ am 28.11.2025

BGH: Bestellung eines Vertreters in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ist gegen den freien Willen des betroffenen Verfahrensbeteiligten nicht möglich

Der BGH hat am 13.08.2025 unter dem Aktenzeichen XII ZB 285/25 als Leitsatz 2 beschlossen:

Für den Beteiligten eines sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, der infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in diesem Verfahren nicht sachgerecht handeln kann, darf ohne dessen Einwilligung kein Vertreter nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X bestellt werden, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Vertreterbestellung über einen freien Willen verfügt.

Aus der Entscheidung: „Die Bestellung eines Vertreters in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ist entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts gegen den freien Willen des betroffenen Verfahrensbeteiligten nicht möglich.

aa) Dies ergibt sich bereits aus Wortlaut und Systematik des Gesetzes. § 15 Abs. 4 SGB X verweist ohne Einschränkungen auch auf die Vorschriften des materiellen Betreuungsrechts. Zu den damit in Bezug genommenen Bestimmungen gehört § 1814 Abs. 2 BGB (früher: § 1896 Abs. 1a BGB), wonach gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden darf (klarstellend Sternal/Göbel FamFG 21. Aufl. § 340 Rn. 6). (…)

Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu „bessern“ oder daran zu hindern, sich selbst zu schädigen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 – XII ZB 495/16FamRZ 2017, 1341 Rn. 11 mwN; vgl. auch BT-Drucks. 15/2494 S. 28).

Verbraucherzentralen bündeln Online-Kurse auf neuer Übersichtsseite

Die Verbraucherzentralen haben eine neue zentrale Übersichtsseite für ihre Online-Kurse eingerichtet. Unter verbraucherzentrale.de/online-veranstaltungen finden Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort alle digitalen Veranstaltungen auf einen Blick – übersichtlich, thematisch sortierbar und mit der Möglichkeit, sich mit wenigen Klicks anzumelden.

Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an alle, die sich bequem von zu Hause aus zu verbraucherrelevanten Themen informieren und weiterbilden möchten. Beinahe täglich vermitteln die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen in allen Bundesländern live unabhängige und seriöse Informationen und Verbrauchertipps. Die Bandbreite reicht von Finanzbildung und Energiesparen über gesunde Ernährung bis hin zu digitalen Alltagskompetenzen.

Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/verbraucherzentralen-buendeln-online-kurse-auf-neuer-uebersichtsseite

iff-Überschuldungsreport 2025: Gesundheitliche Probleme bleiben Hauptgrund für Überschuldung in Deutschland

„Gesundheitliche Probleme durch Krankheiten, Sucht oder Unfälle waren im Jahr 2024 zum zweiten Mal in Folge der häufigste Grund für Überschuldung in Deutschland. Bei 17,6 Prozent der Personen, die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, wurde dies als Ursache für die finanzielle Lage genannt.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Arbeitslosigkeit oder reduzierte Erwerbsarbeit mit 15,3 Prozent sowie Scheidung oder Trennung mit 9,1 Prozent. Insgesamt machen diese ereignisbezogenen Faktoren rund 42 Prozent der Überschuldungsgründe aus. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Überschuldung in vielen Fällen auf Lebenskrisen zurückzuführen ist, die außerhalb der individuellen Kontrolle liegen und mit erheblichen sozialen und psychischen Belastungen einhergehen.

Das sind Ergebnisse des iff-Überschuldungsreports 2025, den das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) jährlich herausgibt und von „Deutschland im Plus – die Stiftung für private Überschuldungsprävention“ gefördert wird. Die aktuelle Auswertung basiert auf den Daten von 213.102 Haushalten, bei denen die Schuldnerberatung zwischen 2013 und 2024 begann.“

Quelle und mehr: https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2025/09/2025_PM-Ueberschuldungsreport-fin.pdf