Bundesgerichtshof zur Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Der BGH hat heute über die Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten entschieden; I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25.

Die SCHUFA jubelt und schreibt: „Erfolg für die SCHUFA vor dem Bundesgerichtshof: Der BGH hat vier Urteile des OLG Dresden zur Transparenz älterer Score-Modelle in wesentlichen Teilen aufgehoben und zurückverwiesen. (…) Im Mittelpunkt der Verfahren stand die Frage, ob die SCHUFA Bonitätsscores älterer Score-Modelle im Jahr 2023 ausreichend transparent erklärt hat. Die SCHUFA begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der damit die Auskunftspraxis der SCHUFA in zentralen Punkten bestätigt.“

Aber trifft dies den Kern der BGH-Entscheidung? Wohl nein.

Aus der PM Nr. 198/2026 des Bundesgerichtshofs (Unterstreichung von uns):

„Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts tragen die Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. h, Art. 22 Abs. 1 DSGVO nicht. Ein solcher Anspruch besteht auf Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 7. Dezember 2023 – C-634/21 – SCHUFA Holding [Scoring]) nur dann, wenn sämtliche Merkmale des Art. 22 Abs. 1 DSGVO erfüllt sind. Er setzt folglich voraus, dass die betroffene Person einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen wird, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

Das Handeln der Beklagten [SCHUFA] erfüllt die Merkmale eines „Profilings“ im Sinn von Art. 4 Nr. 4 DSGVO und einer „Entscheidung“ im Sinn von Art. 22 Abs. 1 DSGVO.

Die Feststellungen des Berufungsgerichts erlauben jedoch keine Beurteilung der Frage, ob die Kläger durch die jeweilige Entscheidung der Beklagten erheblich beeinträchtigt worden sind. Das Berufungsgericht hätte feststellen müssen, ob es von den jeweiligen Scorewerten, die die Beklagte erstellt hat, maßgeblich abhängt, dass ein Dritter, dem der jeweilige Scorewert übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Kläger begründet, durchführt oder beendet.

neuer iff-Podcast „Leere Taschen“

Geld beeinflusst, wie wir leben: wo und wie wir wohnen, welche Möglichkeiten Familien haben oder wie gut wir finanziell durch schwierige Zeiten kommen. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen, sehr unterschiedlich. Neben Wissen und Kompetenzen spielen dabei auch Einkommen, Lebenssituation und gesellschaftliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle.

Der neue iff-Podcast „Leere Taschen – Armutssensible Gespräche über finanzielle Bildung“ nimmt dieses Zusammenspiel in den Blick. Clara Baumann, wissenschaftliche Referentin am iff, spricht mit Gäst aus Forschung und Praxis über Geld in unterschiedlichen Lebenslagen. Welche finanziellen Herausforderungen begegnen Menschen im Alltag? Wo fehlen Wissen und Unterstützung? Was kann finanzielle Bildung leisten und wo stößt sie an ihre Grenzen?

„Leere Taschen“ verbindet Fragen finanzieller Bildung mit einem kritischen Blick auf soziale Ungleichheit. Denn Wissen über Geld kann helfen, informierte Entscheidungen zu treffen. Ob sich dieses Wissen im Alltag umsetzen lässt, hängt jedoch auch von den finanziellen Spielräumen und Lebensbedingungen ab.

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de/2026/10/15/leere-taschen/ 

Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf einer Finanzbildungs-strategie des Bundes

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt die Gelegenheit wahr, zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzbildungsstrategie des Bundes vom 07.09.2026 Stellung zu nehmen. Sie begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen, eine nationale Finanzbildungsstrategie mit dem Ziel die finanzielle Selbstbestimmung und wirtschaftliche Eigenständigkeit und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Aus […]

Der Beitrag Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf einer Finanzbildungs-strategie des Bundes erschien zuerst auf AG SBV.

Stellenausschreibung: Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit in Hamburg-Bergedorf

„Die hamburger arbeit GmbH ist ein gemeinnütziges öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und seit über 40 Jahren ein erfahrener sozial- und arbeitsmarktpolitischer Dienstleister mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (…)

Zur Verstärkung unseres Teams Schuldner- und Insolvenzberatung suchen wir zum 01. April 2027 eine/n Schuldnerberater/in (m/w/d) in Vollzeit für unseren Standort in Bergedorf

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der hamburger arbeit GmbH unterstützt seit über 20 Jahren im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen bei der Bewältigung ihrer Schuldenprobleme. Neben der Überwindung von Überschuldung ist auch die Vermeidung von Verschuldung durch verschiedene Präventionsangebote Gegenstand unserer Tätigkeit. Als nach § 305 InsO anerkannte geeignete Stelle bieten wir offene Beratungsangebote, langfristige Einzelberatung, verhandeln mit Gläubigern, bereiten bei Bedarf das Insolvenzverfahren vor und führen Informationsveranstaltungen und Präventionsangebote durch. (…)“

Quelle und mehr: www.hamburger-arbeit.de/ueber-uns/stellenausschreibungen/

Bundestag befasste sich mit dem Thema Energiearmut

Die Abgeordneten des Bundestages haben gestern erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vor Kälte und Dunkelheit schützen – Energiearmut definieren und abschaffen“ (21/8072) debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Die Fraktion Die Linke möchte Energiearmut bekämpfen. In einem entsprechenden Antrag (21/8072) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Energiearmut verbindlich definiert und standardisierte Indikatoren zur Messung benannt werden. Dabei sollen die Empfehlungen der dena, der Europäischen Kommission, des Öko-Instituts und der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring berücksichtigt werden.

Außerdem verlangen die Abgeordneten, Energiesperren sowie „Räumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ zu verbieten. Außerdem soll ein Notfallfonds eingerichtet werden, aus dem von Energiearmut betroffene und gefährdete Haushalte kurzfristig unterstützt werden können. Gleichzeitig sollen Energieversorger entlastet werden. Für Menschen im Grundsicherungsbezug sollen die tatsächlichen Stromkosten außerhalb der Regelbedarfe laut Antrag in angemessener Höhe vollständig übernommen und das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete, also inklusive Warmwasser und Heizkosten, in „tatsächlicher, angemessener Höhe“ berechnet werden.

Quelle und mehr: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-energiearmut-1224496 

iff-Überschuldungsradar 48: Überschuldungsrisiko messbar machen: Neue Instrumente zur Messung finanzieller Fragilität

Finanzielle Fragilität als Gegenstück zur finanziellen Resilienz dient im Überschuldungsradar 48 als Ausgangspunkt der Betrachtung der finanziellen Situation von Haushalten und ermöglicht zugleich die Identifikation von Überschuldungsrisiken. Diese Perspektive legt einen Ansatz nahe, der die breite Gesellschaft in den Fokus nimmt. Auf die finanzielle Fragilität wirken verschiedene Einflussfaktoren, zu deren systematischen Erfassung es empirische Forschung braucht. (…)

Das Radar von Dieter Korczak stellt gängige Fragebogeninstrumente einander gegenüber, darunter den Liquiditäts-Check des G20/OECD-Katalogs oder den FinHealth Score des Financial Health Network.

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de/2026/10/15/ueberschuldungsradar-48-news/