8,4 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2025 als im Vorjahr

Das Statistische Bundesamt meldete letzten Freitag:

„Im Jahr 2025 gab es 77 219 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 8,4 % mehr als im Vorjahr. Im Dezember 2025 erfassten die Amtsgerichte insgesamt 6 278 Verbraucherinsolvenzen und damit 12,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. (…)

Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.“

Quelle: Pressemitteilung Nr. 085, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_085_52411.html

§§ 41f, 41g Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): neue Regeln zu Energiesperren wegen Zahlungsverzug

Hier der Hinweis, dass die diversen Regeln zu den Energiesperren (StromGVV / GasGVV) durch die §§ 41f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ersetzt wurden und zwar durch das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“, BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025

Es lohnt sich die sorgfältige Lektüre des Gesetzestextes:

Nach den Absätzen 3 und 4 des § 41g EnwG hat der Grundversorger unverzüglich Kontakt mit dem örtlich zuständigen Sozialhilfeträger aufzunehmen, wenn der Kunde eingewilligt hat. Mit der Androhung einer Unterbrechung hat der Grundversorger dem Haushaltskunden den Vordruck einer Erklärung zur Einwilligung in die Kontaktaufnahme zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger zu übersenden.

BMJV-Abschlussbericht: Evaluation der Überschuldungsstatistik

„Mit dem vorliegenden Abschlussbericht werden die Ergebnisse einer vom Verbraucherschutzministerium (damalig: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) in Auftrag gegebenen Evaluation der Bundesstatistik gemäß § 1 Überschuldungsstatistikgesetz veröffentlicht. Die Evaluierung wurde von Juli 2024 bis Juli 2025 unter der Leitung der INTERVAL GmbH und in Kooperation mit Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (Universität Hamburg) durchgeführt.“

Quelle und Download: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_Evaluation_Ueberschuldungsstatistik.html

Aus der Zusammenfassung: „Ein besonderes Interesse der Evaluation lag auf dem Erhebungsmerkmal „Auslöser der Überschuldung“. In der Gesamtschau der Ergebnisse zeigt sich, dass dieses Erhebungsmerkmal von den Beratungsstellen sehr unterschiedlich erfasst wird und somit die Aussagekraft der Statistik einschränkt.“ (Seite 46)

Neuauflage „Schuldenfrei im Alter“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. hat ihren Ratgeber „Schuldenfrei im Alter“ aktualisiert.

„Der Ratgeber informiert verständlich über Renten, Versicherungen, Möglichkeiten der Kostensenkung und Hilfsangebote. Zahlreiche konkrete Tipps zeigen Wege auf, wie man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen im Alter vorbereitet und wie Überschuldung vermieden oder bewältigt werden kann. Die Publikation wurde in Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland verfasst.“ Quelle und Download unter: https://www.bagso.de/publikationen/ratgeber/schuldenfrei-im-alter

iff-Überschuldungsradar 46: Wirkungsorientierung in der Sozialen Schuldnerberatung

Das iff-Überschuldungsradar 46 von Caro Berndt setzt sich „kritisch mit den Chancen und Risiken einer Wirkungsorientierung in der sozialen Schuldnerberatung auseinander. Es zeichnet den aktuellen Diskurs zur Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit nach und entwickelt fachliche Argumente für entsprechende Ansätze im Kontext der Schuldnerberatung.“

Quelle und mehr: https://www.iff-hamburg.de/2026/02/26/wirkungsorientierung

Siehe auch: https://www.paritaet-berlin.de/themen/wirkung-und-nachhaltigkeit/wirkungsorientierung-in-der-sozialen-arbeit

Stellungnahme des VZBV zum RefE eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 08. Februar 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete veröffentlicht und um Stellungnahme bis zum 06. März 2026 gebeten. Dieser Entwurf sieht mehrere wichtige Neuerungen vor, unter anderem eine Schonfristzahlung für ordentliche Kündigungen: Künftig soll nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch eine häufig zeitgleich ausgesprochene ordentliche Kündigung einmalig unwirksam werden können, wenn Mietrückstände vollständig ausgeglichen werden. Der VZBV begrüßt diesen Ansatz in seiner aktuellen Stellungnahme grundsätzlich. Zugleich fordert der Verband weitergehende Nachbesserungen, etwa bei Indexmieten, bei der Modernisierungsumlage, bei Möblierungszuschlägen und bei Kurzzeitvermietungen. Aus Sicht des VZBV braucht es einen stärkeren Schutz vor Wohnungsverlust. Die angespannte Wohnraumlage sowie die Änderungsvorschläge im Referentenentwurf betreffen besonders überschuldete Verbrauchende, weshalb sich die BAG-SB vollumfänglich der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) anschließt.

Vollständige Stellungnahme als PDF

Weitere Positionen unter www.bag-sb.de/positionen 

Startseite – iff – institut für finanzdienstleistungen e.V. 2026-02-26 00:00:00



Leitsätze wie „Schuldnerberatung wirkt“ oder „Jeder in die Schuldnerberatung investierte Euro bringt zwei Euro in die öffentliche Hand zurück“ werden im Rahmen von Wirkungs- und Qualitätsdebatten häufig als Begründung für entsprechende Angebote herangezogen. Zugleich...



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Anhörung im Landtag NRW am 2. März 2026: BAG-SB als Sachverständige eingeladen

Am 2. März 2026 findet im Landtag Nordrhein-Westfalens eine Anhörung zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bzw. des Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) statt. Verhandelt wird der Antrag „EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen und Versprechen aus dem eigenen Koalitionsvertrag erfüllen: Zugang zu Schuldnerberatung endlich sicherstellen!“ (Drucksache 18/16482 vom 18.11.2025).

Die Liste der Sachverständigen enthält bekannte Namen aus der Schuldenberatung, auch Ines Moers von der BAG-SB wird bei der Anhörung in Düsseldorf dabei sein. Vorab haben alle Sachverständigen die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. 

In der Stellungnahme der BAG-SB teilt Ines Moers die im Antrag dargestellte Problembeschreibung ausdrücklich: Steigende Überschuldungszahlen, zunehmende finanzielle Verwundbarkeit, lange Wartezeiten in Beratungsstellen sowie strukturelle Versorgungsdefizite prägen auch in NRW die Praxis. Zentral ist aus Sicht der BAG-SB, die bislang künstliche Trennung von Schuldenberatung und Verbraucherinsolvenzberatung zu überwinden. Deshalb braucht es ein Landesausführungsgesetz und eine integrierte Finanzierung nach dem Prinzip „ein Antrag, eine Förderung, eine Berichtspflicht“. Zugleich macht die BAG-SB deutlich, dass die aktuelle Finanzierung nicht auskömmlich ist. Die Landesförderung deckt die realen Personal- und Sachkosten nicht ab, viele Träger tragen hohe Eigenanteile. Erforderlich ist daher eine verlässliche, dynamisierte Finanzierung unter Wahrung der Unabhängigkeit der Beratung sowie eine koordinierte Einbindung weiterer Mittelgeber. Ein weiterer Kernpunkt ist die gesetzliche Festlegung überprüfbarer Personalstandards: Mindestens zwei Vollzeit-Beratungskräfte pro 50.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner sowie 0,5 VZÄ Verwaltungskräfte plus Sachkosten sind notwendig, um eine flächendeckende, qualitätsgesicherte und wohnortnahe Beratung sicherzustellen.

Die BAG-SB betont, dass die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) nicht optional ist, sondern unionsrechtlich verpflichtend. Die anstehenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben sollten daher in NRW genutzt werden, um den kostenfreien, unabhängigen und flächendeckenden Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung dauerhaft rechtlich abzusichern.

 

Vollständige Stellungnahme als PDF und weitere Positionen: 

www.bag-sb.de/positionen