Am 2. März 2026 findet im Landtag Nordrhein-Westfalens eine Anhörung zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bzw. des Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) statt. Verhandelt wird der Antrag „EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen und Versprechen aus dem eigenen Koalitionsvertrag erfüllen: Zugang zu Schuldnerberatung endlich sicherstellen!“ (Drucksache 18/16482 vom 18.11.2025).
Die Liste der Sachverständigen enthält bekannte Namen aus der Schuldenberatung, auch Ines Moers von der BAG-SB wird bei der Anhörung in Düsseldorf dabei sein. Vorab haben alle Sachverständigen die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
In der Stellungnahme der BAG-SB teilt Ines Moers die im Antrag dargestellte Problembeschreibung ausdrücklich: Steigende Überschuldungszahlen, zunehmende finanzielle Verwundbarkeit, lange Wartezeiten in Beratungsstellen sowie strukturelle Versorgungsdefizite prägen auch in NRW die Praxis. Zentral ist aus Sicht der BAG-SB, die bislang künstliche Trennung von Schuldenberatung und Verbraucherinsolvenzberatung zu überwinden. Deshalb braucht es ein Landesausführungsgesetz und eine integrierte Finanzierung nach dem Prinzip „ein Antrag, eine Förderung, eine Berichtspflicht“. Zugleich macht die BAG-SB deutlich, dass die aktuelle Finanzierung nicht auskömmlich ist. Die Landesförderung deckt die realen Personal- und Sachkosten nicht ab, viele Träger tragen hohe Eigenanteile. Erforderlich ist daher eine verlässliche, dynamisierte Finanzierung unter Wahrung der Unabhängigkeit der Beratung sowie eine koordinierte Einbindung weiterer Mittelgeber. Ein weiterer Kernpunkt ist die gesetzliche Festlegung überprüfbarer Personalstandards: Mindestens zwei Vollzeit-Beratungskräfte pro 50.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner sowie 0,5 VZÄ Verwaltungskräfte plus Sachkosten sind notwendig, um eine flächendeckende, qualitätsgesicherte und wohnortnahe Beratung sicherzustellen.
Die BAG-SB betont, dass die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) nicht optional ist, sondern unionsrechtlich verpflichtend. Die anstehenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben sollten daher in NRW genutzt werden, um den kostenfreien, unabhängigen und flächendeckenden Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung dauerhaft rechtlich abzusichern.
Vollständige Stellungnahme als PDF und weitere Positionen:


