P-Kontobescheinigung ab 01.07.2013 Veröffentlicht von Schuldnerfachberatungszentrum Universität Mainz Am 01.07.2013 treten die geänderten Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO in Kraft. Dementsprechend werden die Freibeträge in der P-Kontobescheinigung angepasst.