Der größte Teil der Reform wird erst am 01.07.2014 in Kraft treten.
Reform der Verbraucherentschuldung: Regelung zum Schutz von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften tritt morgen in Kraft
Heute ist die Verkündung des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte im Bundesgesetzblatt erfolgt (BGBl. I, S.2379). Damit treten am 19. Juli 2013 die Vorschriften über den Schutz von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften und die Anwendbarkeit der Regelungen über den Insolvenzplan in Kraft.