Rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht möglich

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/ab-2017-rueckwirkende-befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-moeglich/ zum Thema.

Siehe auch

Anlageberatung bleibt befangen

Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz II will die Bundesregierung die Qualität der Anlageberatung verbessern. Eine neue EU-Richtlinie verlangt ab 2018 höhere Anforderungen zum Beispiel für Provisionen in der Beratung. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verfehlt der Referentenentwurf die Ziele der Richtlinie.

Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.06.2016, Aktenzeichen: 9 U 22/16 – daraus: „(Rz. 28): Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt der zwischen dem Schuldner und der Bank bestehende Girovertrag (§ 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO). Ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossener Zahlungsauftrag besteht dagegen mit Wirkung für die Masse fort (§ 116 Satz 3 InsO). Demgemäß hat die Bank Überweisungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits beauftragt sind, grundsätzlich zum Nachteil der Masse durchzuführen. (mehr …)

Antrag LINKE (Hamburg): „Energiearmut in Hamburg: Endlich konsequent bekämpfen!“

In Ergänzung unserer Meldung von gestern („Zahl der Stromsperren explodiert“): nun liegt der Antrag der LINKE auch in der Parlamentsdatenbank vor: „Energiearmut in Hamburg: Endlich konsequent bekämpfen! “ → Drucksache 21/6461 – Daraus:

„Von Beginn des 1. Quartals 2015 bis zum 3. Quartal dieses Jahres wurden in Hamburg 14.815 Stromsperren, 975 Gassperren und rund 1.300 Wassersperren vorgenommen. Über eine Million Mahnschreiben wurden in dem genannten Zeitraum durch die Vattenfall Europe Sales GmbH und HAMBURG ENERGIE verschickt (Drs. 21/6341) (…) (mehr …)

„Qualitätsmerkmal Kostenfreiheit?“ (Butenob, BAG-SB Informationen 3-2016)

„Im Beitrag „Qualitätsmerkmal Kostenfreiheit – Zugang, Abgrenzung zu Unseriösen und Klientenmitfinanzierung“ stellt Dick [in BAG-SB Informationen 3_2015] die These auf, dass die Kostenfreiheit ein Qualitätsmerkmal Sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung sei. Daher sei für sie einzutreten. Meines Erachtens bedarf der Beitrag kritischer Anmerkungen. Dies soll unter besonderer Berücksichtigung des Positionspapiers „Recht auf Schuldnerberatung“ der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG-SBV) vom 14. September 2015 geschehen.“ – zum ganzen Beitrag von Matthias Butenob in BAG-SB Informationen 3-2016

BGH kippt pauschales Entgelt für geduldete Überziehungen

Urteil vom 25. Oktober 2016 – XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15: Der Bundesgerichtshof hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. – Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Bericht auf tagesschau.de