„Mehr Geld für Bayerns Insolvenz- und Schuldnerberatung!“

„Wer in Bayern mit Schulden oder sogar einer Insolvenz zu kämpfen hat, dem wird in Zukunft zumindest etwas besser geholfen. Wie der Haushaltsausschuss des Landtags heute [25.10.2016] beschlossen hat, werden die Finanzmittel für die wichtigen Schuldner- und Insolvenzberatungen der Wohlfahrtsverbände, der Städte und Landkreise erhöht. Und zwar im Jahr 2018 um zwei Millionen von vier auf sechs Millionen Euro. (…)

Der SPD Politiker Günther Knoblauch macht außerdem darauf aufmerksam, wie wichtig es sei, Insolvenz und Schuldnerberatung zusammenzulegen. (mehr …)

IFF-Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2017 zum Leitthema „Altersvorsorge“ am 11./12. Mai 2017

„Aufgrund der Niedrigzinsphase und der digitalen Revolution verspielen immer mehr Verbraucher ihre Altersvorsorge auf dem Grauen Kapitalmarkt. Die Regierung schickt sich an, eine Rolle rückwärts zur Umlagefinanzierung zu machen, neue Konzepte wie die Deutschlandrente werden eingeführt, Reformen „alter“ Konzepte wie Riester werden diskutiert. Roboadvisory versprechen topp Beratung für einen schlanken Euro. Viel los in der Altersvorsorge und Grund genug für das iff, dies als das Leitthema für die 12. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen am 11./12. Mai 2017 in Hamburg zu setzen.“ – Quelle und mehr: IFF

LSG Hessen: Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen

LSG Hessen, 03.08.2016 – L 5 R 123/15 – Leitsatz:

  1. Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen und kann nach §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I mit offenen Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet werden, ohne dass die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen.
  2. Die Krankenkasse ist unabhängig davon berechtigt, die offenen Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe im Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden.