Kommen „einheitliche Höchstsätze für das nichtanwaltliche und das anwaltliche Inkasso“ ?

Unter dem unscheinbaren Namen „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ verbirgt sich auch die Änderung von Inkassoregelungen. Hier der Hinweis darauf, dass § 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz)  gestrichen werden soll (Artikel 8 Nr. 2 – vgl BT-Drucksache 18/9521-Auszug)! Mit einer interessanten Begründung:

„§ 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch Rechtsverordnung für bestimmte Fälle Höchstsätze für die Erstattung der Kosten festzulegen, die ein Gläubiger bei Beauftragung eines Inkassodienstleisters (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG) als Schadensersatz von seinem Schuldner ersetzt verlangen kann. (…) Die unterschiedliche Behandlung von nichtanwaltlichem und anwaltlichem Inkasso, die dadurch entsteht, dass die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten nur beim nichtanwaltlichen Inkasso durch Höchstsätze beschränkt werden kann, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot des Artikels 3 GG. Inkassodienstleistungen, die von Inkassodienstleistern erbracht werden, unterscheiden sich nicht von Inkassodienstleistungen, die Rechtsanwälte erbringen.  (mehr …)

Bundestag – Kleine Anfrage: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“

Kleine Anfrage aus der Fraktion DIE LINKE: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (18/10023). Der Beginn:

„Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2016 („Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“; Anmerkung: siehe unsere Meldung vom 22.7.2016) schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Agentur für Arbeit vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf. Die Berichterstattung provoziert Fragen nach dem Inkasso-Verhalten der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen im Arbeitslosengeldbezug und wie viele Hartz-IV-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung verschuldet?  (…)“