Treuhänderin haftet für den widersprüchlichen Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

Urteil des OLG München vom 08.11.2016 (5 U 1353/16)
Eine Fondsanlegerin verklagte die H.-L. Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH H. L., welche ihr eine Beteiligung an der Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. Beteiligungs KG vermittelte, wegen Prospektfehlern und Fehlberatung auf Schadensersatz. Der Prospekt sei widersprüchlich gewesen und der Anleger nicht über eine Provision aufgeklärt worden.