Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.
Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016
Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.
Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016
Mit Urteil vom 5. April 2016 – VI ZR 283/15 hat der BGH die Entscheidung des OLG Hamm (keine Einschränkung der Restschuldbefreiung durch richterliche Rechtsfortbildung in Fällen sexuellen Missbrauchs) bestätigt.