Tag: 17. November 2016
iff-Überschuldungs­report 2016: Beim Aufschwung werden immer mehr Menschen abgehängt
Kann die „FKH OHG“ die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugunsten der „FKH GbR“ betreiben?
Die Antwort auf diese Frage ist sehr umstritten. In der aktuellen Deutschen Gerichtsvollzieherzeitung (DGVZ) wird der Beschluss des AG Wuppertal, Beschluss vom 5.8.2016, 43 M 3226/16 wiedergeben (DGVZ 2016,240).
Daraus: „Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt der Grundsatz der Formstrenge. Die Vollstreckungsgläubigerin muss dem Vollstreckungsorgan die Identität mit der Titelgläubigerin zweifelsfrei nachweisen. (…) Hier kann nicht festgestellt werden, dass die Vollstreckungsgläubigerin „FKH OHG“ zur Vollstreckung aus dem für die „FKH GbR“ ergangenen Titel befugt wäre. Insbesondere ist auch nicht festzustellen, dass eine identitätswahrende Umwandlung von der „FKH GbR“ in die „FKH OHG“ erfolgt wäre. Die notarielle Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 BNotO des Notars vom 10. November 2015 ist kein sicherer Nachweis für eine identitätswahrende Umwandlung, sondern gibt mit den auszugsweisen Zitaten aus der Handelsregisteranmeldung der „FKH OHG“ letztlich nur eigene Erklärungen der Vollstreckungsgläubigerin „FKH OHG“ wieder.
Siehe auch Landgericht Kassel, Beschl. v. 15.06.2016, Az.: 3 T 273/16 (mehr …)
BGH: sofortige Restschuldbefreiung nur bei tatsächlicher Berichtigung der Verfahrenskosten
BGH, Beschluss vom 22. September 2016 – IX ZB 29/16 – Leitsatz:
„Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten berichtigt hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde.“ (mehr …)
Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto
Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. Pfändet ein Gläubiger Lohn oder Gehalt einer verschuldeten Person direkt beim Arbeitgeber, wird das automatisch berücksichtigt. Bei einer Kontopfändung hingegen müssen Betroffene rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, um den unpfändbaren Betrag des Weihnachtsgeldes zu schützen. Darauf weist die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hin. – zur ganzen PM der VZ Hamburg
Hier gibt es einen Musterbrief dazu: www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/137651A.pdf
Siehe auch „Die Berücksichtigung von Weihnachtsgeld bei laufender Lohn- oder Gehaltspfändung und bei der Kontopfändung“ (www.infodienst-schuldnerberatung.de)
Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt
Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen
Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt
Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen