„EuKoPfVODG“ – oje. Was ist denn das schon wieder? Die Abkürzung steht für „Europäische Kontenpfändungsverordnung-Durchführungsgesetz“. Das Gesetz selbst klingt noch schlimmer*. Auf jeden Fall wurde es heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2016 I S. 2591).
Unter anderem wird die ZPO geändert. Zum Beispiel wird es ab morgen den neuen § 754a ZPO geben: „Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden“. Es entfällt auch die 500-Euro-Bagatellgrenze des § 802 l Abs. 1 Satz 2 ZPO (Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers). (mehr …)