„Keine Anzahlung, keine Abschlusskosten, keine Zinsen – Null-Prozent-Finanzierungen stehen gerade in der Vorweihnachtszeit bei vielen Händlern und Verbrauchern hoch im Kurs. Aufgrund einer Gesetzesänderung können diese Kreditverträge erstmals auch widerrufen und Zahlungen im Falle eines Mangels gestoppt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.
„Wer beim Weihnachtsshopping eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt, die er sich eigentlich gar nicht leisten kann oder will, hat jetzt 14 Tage lang ab Vertragsschluss Zeit, seinen Widerruf zu erklären“, erläutert Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das gilt für Kreditverträge mit Darlehensbeträgen ab 200 Euro und einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Monaten. (mehr …)