LG Düsseldorf: Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig

Das LG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 20.6.16 -25 T 334/16 entschieden, dass die „persönliche Beratung“ des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch mittels  modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig ist.

Anmerkung RA Kai Henning: (mehr …)

BGH: Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters auch bei fristloser Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berücksichtigen

Urteil vom 9. November 2016 – VIII ZR 73/16 – aus der PM des Gerichts:

„Der Bundesgerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung unterstrichen, dass zu den bei der Gesamtabwägung einer nach der Generalklausel des § 543 Abs. 1 BGB erklärten fristlosen Kündigung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalls ohne weiteres auch schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters gehören. (mehr …)

BGH: Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters auch bei fristloser Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berücksichtigen

Urteil vom 9. November 2016 – VIII ZR 73/16 – aus der PM des Gerichts:

„Der Bundesgerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung unterstrichen, dass zu den bei der Gesamtabwägung einer nach der Generalklausel des § 543 Abs. 1 BGB erklärten fristlosen Kündigung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalls ohne weiteres auch schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters gehören. (mehr …)

Immobilienblasen entstehen nicht durch Vergabe von Krediten an Verbraucher

Das Bundesministerium für Finanzen will mit dem Aufsichtsrechtergänzungsgesetz (FinErg Wohn) Risiken aus den Wohnimmobilienmärkten begegnen, um im Krisenfall die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten. Der vzbv sieht den Gesetzesentwurf jedoch kritisch, da das Kernproblem nicht die Vergabe von Krediten an Verbraucher ist.

iff-Überschuldungs­report 2016 (II): Sonderthema „Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerberatung“

Im iff-Überschuldungsreport 2016 findet sich ab Seite 36 das „Sonderthema: Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerberatung“.

Dazu aus den Ergebnissen: „Die diesjährige Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen des iff hat gezeigt, dass es ein reges Interesse gibt, die Beratungen durch digitale Lösungen zu unterstützen. Das Sonderthema des iff-Überschuldungsreports widmet sich dementsprechend den digitalen Arbeitshilfen in der Schuldnerberatung. Insgesamt zeigt das Ergebnis, dass eine Digitalisierung der Beratung nicht weiterhilft, eine Digitalisierung der Arbeitsabläufe jedoch sehr wohl.“

iff-Überschuldungs­report 2016 (I): Beim Aufschwung werden immer mehr Menschen abgehängt

Das Hamburger institut für finanzdienst­leistungen e.V. (iff) stellte letzten Freitag den iff-Überschul­dungsreport 2016 (Download unter www.iff-ueberschuldungsreport.de) vor.

„Darin wird deutlich, dass der wirtschaftliche Aufschwung an den finanziell gefährdeten Haushalten vorbeigeht. Viele Überschuldete scheinen zu resignieren und verzichten auf eine schuldenfreie Zukunft. Die Überschuldeten sind immer verletzlicher. Sie haben trotz Einführung des Mindestlohns immer geringere Einkommen, sie finden vergleichsweise schlechter einen Arbeitsplatz und der Anteil der Alleinerziehenden steigt wieder. Wichtiger denn je sind daher Angebote zur Überschuldungsprävention (…)“ – zur ganzen PM des iff