Neue Stromzähler „Smart Meter“ werden ab 2017 schrittweise Pflicht

„Ab dem 1. Januar 2017 werden Smart Meter schrittweise eingeführt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kommt die Nachricht überraschend: Nur 8 Prozent der Verbraucher wissen genau, was ein Smart Meter ist. 68 Prozent haben bislang noch nie von Smart Metern gehört, wie eine repräsentative Umfrage von GfK im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt.

Smart Meter sind moderne Systeme zum Strommessen. (mehr …)

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Fallpauschalen nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung

Hier finden Sie die vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg freigegebene und zum 01.01.2017 in Kraft tretende Verwaltungsvorschrift... → weiterlesen

Bundesverfassungsgericht nimmt den (zweiten) Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen in dem erstinstanzlichen Verfahren S 15 AS 5157/14 ergangenen Vorlageschluss aus dem Jahr 2015 mit Entscheidung vom 6. Mai 2016 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte (1 BvL 7/15, vgl. PM des BVerfG), hatte die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmässigkeit der Sanktionsregeln gegen Arbeitsuchende im Bereich der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erneut in Zweifel gezogen und die Sache dem BVerfG zur Entscheidung über die Vereinbarkeit der Sanktionsregeln mit dem Grundgesetz vorgelegt. Siehe den Vorlagebeschluss vom 26.5.2016.

Nun meldet Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter, dass das BVerfG die Vorlage angenommen habe. Das BVerfG habe außerdem den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt. Gut so!

vzbv zu Wohnimmobilienkrediten: „Ein Weihnachtsgeschenk für die Banken“

Gestern hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Nachbesserungen zum Wohnimmobilienkreditrecht vorsieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin keine Klarheit bei Vorfälligkeitsentschädigungen gibt. „Es ist ein Riesenskandal, dass Banken weiterhin Rechnungen stellen dürfen, die oft überhöht sind und von Verbrauchern unmöglich nachvollzogen werden können“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. – Quelle und mehr: PM vzbv

OLG München zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen und Geltendmachung ersatzfähiger Inkassokosten

OLG München, Endurteil v. 22.06.2016 – 20 U 171/16:

Rz 15: „Inkassokosten kann jeder Gläubiger, auch ein Kaufmann ersetzt verlangen, soweit das beauftragte Inkassobüro Leistungen erbringt, die über die Erstmahnung hinausgehen (vgl. Palandt/Grüneberg a. a. O., § 286 Rn. 46). Dies ist hier der Fall. Die Erstmahnung hat die Zessionarin noch selbst versandt (K 7) und erst danach mangels vollständiger Bezahlung die EOS S. Inkassodienst eingeschaltet, woraufhin eine weitere Teilzahlung des Beklagten in Höhe von 1.400 € erfolgt ist. Dass die Klägerin selbst ein Inkassounternehmen ist, steht der Erstattungspflicht der Kosten nicht entgegen. Auch ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich selbst zu vertreten, sondern kann einen Kollegen beauftragen (vgl. Palandt/Grüneberg a. a. O., § 249 Rn. 57; MüKo/Oetker, BGB, 7. Auflage 2016, § 249 Rn. 180 ff.). Von einem rechtlich einfach gelagerten Fall kann hier nicht ausgegangen werden.“