Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig

RA Kai Henning, Dortmund *) Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels  modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie... → weiterlesen

Zu den Befugnissen von Inkassodiensten im Insolvenzverfahren

RA Kai Henning, Dortmund *) Ein Inkassodienstleister ist gem. § 174 Abs. 1 S. 3 InsO berechtigt, einen Gläubiger im Verfahren über die Versagung der... → weiterlesen

Die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass in einem vorherigen Insolvenzverfahren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt wurden

RA Kai Henning, Dortmund *) Die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass in einem vorherigen Insolvenzverfahren  Auskunfts- und... → weiterlesen

Verrechnung und Aufrechnung gem. §§ 51 und 52 SGB I mit unter der Pfändungsgrenze liegendem Sozialleistungsbezug sind auch im Insolvenzverfahren zulässig

RA Kai Henning, Dortmund *) Verrechnung und Aufrechnung gem. §§ 51 und 52 SGB I mit unter der Pfändungsgrenze liegendem Sozialleistungsbezug sind auch im Insolvenzverfahren... → weiterlesen

Bei der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 InsO handelt es sich um eine rein innerprozessuale Entscheidung, die nicht in Rechtskraft erwächst. Das Insolvenzgericht kann daher die Versagung der Restschuldbefreiung auf einen unzulässigen aber begründeten Antrag des Schuldners aufheben.

RA Kai Henning, Dortmund *) Bei der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 InsO handelt es sich um eine rein innerprozessuale Entscheidung, die nicht in... → weiterlesen

Der Infodienst Schuldnerberatung feiert sein 25-jähriges Bestehen

Vor 25 Jahren erschien die erste Ausgabe des Infodienst Schuldnerberatung. Es waren 27 bedruckte Seiten Umweltpapier, gebunden in blauen Deck- und Rückenblättern. Sie behandelten das methodische Vorgehen in der Schuldnerberatung, die Sozialhilfebedürftigkeit bei Pfändungen und die BGH Rechtsprechung zur Mithaftung der Ehefrau bei Pfändungen.