Entwurf des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

„Wir dürfen nicht länger in der Analyse von Daten und Fakten steckenbleiben, sondern müssen Armut aktiv bekämpfen, indem frühzeitig und präventiv Hilfen angeboten werden“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heute [12.12.2016] an die Verbände weitergeleiteten Entwurfs des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung.

Dringend erforderlich sei die Erhöhung der Regelbedarfe, (mehr …)

Verbraucherzentrale NRW mahnt unseriöse Schuldnerberater ab

„Vollmundig versprach der „NRW Schuldnerberater e. V.“ auf seiner Homepage umfassende Begleitung auf dem Weg aus den Schulden. Doch berechtigt, die angebotenen Rechtsdienstleistungen auch zu erbringen, war der in Köln ansässige Verein nicht. Mit einer Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW nun erfolgreich darauf gepocht, dass dessen haltlose Versprechungen unterbleiben und er künftig keine Verbraucher mehr in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzangelegenheiten berät oder vertritt.“ – Quelle und mehr: PM VZ NRW

Siehe auch: „Zwölf Kriterien zur Bewertung von Verbraucherinsolvenzund Schuldnerberatungsangeboten“

Amtsgericht München: Geldbuße für unseriöses Inkassobüro

Das Amtsgericht München verurteilte am 31.10.2016 die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1250 Euro. Aktenzeichen 1123 OWi 231 Js 242208/15 – Das Urteil ist rechtskräftig. (mehr …)

Geldbuße für unseriöses Inkassobüro, AG München (1123 OWi 231 Js 242208/15)

Das AG München hat die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro verurteilt.

BaFin-Intervention bei finanziellen Differenzkontrakten: Wichtiges Signal an die Politik

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Verbot von Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (CFD). Durch Nachschusspflichten können Verbraucher mehr Geld verlieren, als sie eingezahlt haben. Der vzbv unterstützt das Eingreifen der BaFin und fordert darüber hinaus eine Vertriebsbeschränkung für diese Art Anlageprodukte.