Monat: Dezember 2016
Möglichkeit zur drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag wird Gesetz — Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Rückkaufwerte aus Leibrentenversicherungsvertrag anzurechnen — SG Mainz vom 16. Juni 2016, Az. S 8 AS 114/15
Bildungsleistungen für Musikklasse — SG Detmold vom 27. September 2016, Az. S 7 AS 2145/13
Eingliederungsvereinbarung muss die individuellen Verhältnisse des Empfängers berücksichtigen — LSG Nordrhein-Westfalen vom 2. September 2016, Az. L 19 AS 1085/16.B
Ersetzung eines Eingliederungs VAs nur nach Verhandlungen mit dem Betroffenen möglich — LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. September 2016, Az. L 12 AS 1315/16.B.ER
Sachlich fundierte Prognose zur Höhe des Anspruchs — SG Marburg vom 7. November 2016, Az. S 5 AS 288/16.ER
Wohnimmobilienkredite: Ein Weihnachtsgeschenk für die Banken
Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Nachbesserungen zum Wohnimmobilienkreditrecht vorsieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin keine Klarheit bei Vorfälligkeitsentschädigungen gibt.
Beschwerde gegen Versagung nach § 298 InsO ohne Frist möglich
AG Düsseldorf: Beschwerde gegen Versagung nach § 298 InsO ohne Frist möglich
RA Henning weist in seinem Newsletter auf AG Düsseldorf, Beschl. vom 09.09.2016, AZ: 513 IK 44/11 hin. Daraus:
„(Rn 37 + 40) Bei der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 InsO handelt es sich um eine rein innerprozessuale Entscheidung, welche lediglich das Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Treuhänder berührt. Der materielle Gehalt der Entscheidung liegt darin, dass die Sanktion ausgesprochen wird, weil der Treuhänder nicht vergütungslos tätig werden soll bzw. nicht mit dem Risiko vergütungsloser Tätigkeit belastet wird. Ein Neubefassungsverbot des Gerichts zugunsten des Treuhänders ist mit der Entscheidung nicht verbunden. (…) Der Versagungsentscheidung kommt daher eine materielle Rechtskraft nicht zu, weshalb einer begründeten Beschwerde auch bei Verfristung abzuhelfen ist. (…) (mehr …)