BGH zum Widerruf der Restschuldbefreiung wegen Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 08.09.2016, Aktenzeichen: IX ZB 72/15 – Leitsatz:

1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert.

2. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung begonnene Pflichtverletzung danach fortsetzt.

Entwurf des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

„Wir dürfen nicht länger in der Analyse von Daten und Fakten steckenbleiben, sondern müssen Armut aktiv bekämpfen, indem frühzeitig und präventiv Hilfen angeboten werden“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heute [12.12.2016] an die Verbände weitergeleiteten Entwurfs des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung.

Dringend erforderlich sei die Erhöhung der Regelbedarfe, (mehr …)

Verbraucherzentrale NRW mahnt unseriöse Schuldnerberater ab

„Vollmundig versprach der „NRW Schuldnerberater e. V.“ auf seiner Homepage umfassende Begleitung auf dem Weg aus den Schulden. Doch berechtigt, die angebotenen Rechtsdienstleistungen auch zu erbringen, war der in Köln ansässige Verein nicht. Mit einer Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW nun erfolgreich darauf gepocht, dass dessen haltlose Versprechungen unterbleiben und er künftig keine Verbraucher mehr in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzangelegenheiten berät oder vertritt.“ – Quelle und mehr: PM VZ NRW

Siehe auch: „Zwölf Kriterien zur Bewertung von Verbraucherinsolvenzund Schuldnerberatungsangeboten“

Amtsgericht München: Geldbuße für unseriöses Inkassobüro

Das Amtsgericht München verurteilte am 31.10.2016 die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1250 Euro. Aktenzeichen 1123 OWi 231 Js 242208/15 – Das Urteil ist rechtskräftig. (mehr …)

Geldbuße für unseriöses Inkassobüro, AG München (1123 OWi 231 Js 242208/15)

Das AG München hat die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro verurteilt.

BaFin-Intervention bei finanziellen Differenzkontrakten: Wichtiges Signal an die Politik

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Verbot von Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (CFD). Durch Nachschusspflichten können Verbraucher mehr Geld verlieren, als sie eingezahlt haben. Der vzbv unterstützt das Eingreifen der BaFin und fordert darüber hinaus eine Vertriebsbeschränkung für diese Art Anlageprodukte.

Europäische Diskussion im Blick

13.12.2016: Gleich zwei Netzwerke agieren auf europäischer Ebene im Bereich der Interessenvertretung und Forschung zur Schuldnerberatung und zur Situation von ver- und überschuldeten Privathaushalten: das ECDN (European Consumer Debt...

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Fehlende Sicherheit bei der Versicherungsberatung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) in nationales Recht umzusetzen. Der vzbv fordert, die Regelungen für den Vertrieb von Versicherung an den Bedürfnissen der Verbraucher auszurichten und kritisiert in einer Stellungnahme die Koppelung von Versicherungsverkauf und Kreditvergaben.