Widerruf von Verträgen

Was tun wenn es nach Vertragsabschluss ein böses Erwachen gibt, wenn festgestellt wird, dass für den Kauf oder die neue Versicherung eigentlich gar kein Geld da ist?

Frauen und Verschuldung

Gerade Frauen sind in besonderer Weise von dauerhafter Verschuldung betroffen. Was können Frauen tun, wenn sie aus Liebe, Mitleid, auf Druck des Partners oder in der Hoffnung auf eine gemeinsame Lebensgrundlage bereit waren, Schuldverpflichtungen einzugehen und irgendwann nur die Schulden aus der Beziehung übrig geblieben sind?

BGH zur Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners

Hier der Hinweis auf eine lesenswerte Entscheidung des BGH. Im Urteil vom 15.11.2016 zum Aktenzeichen XI ZR 32/16 befasst er sich mit der Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners.

Daraus: (mehr …)

BGH zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung („dritter Werktag“)

BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15,  Leitsätze des Gerichts:

1. Gemäß § 556b Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt. (mehr …)