Bundessozialgericht zur „Schuldnerberatung nach § 16a Nr 2 SGB II“

Das Bundessozialgericht hat sich im Urteil vom 10.8.2016, B 14 AS 23/15 R, mit der „Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II“ befasst; Revision zu LSG Niedersachsen-Bremen – L 11 AS 255/13. Die schriftliche Urteilsbegründung des BSG liegt nun vor.

Daraus: „In der Sache ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Aufgaben der SGB II-Schuldnerberatung nach Einschätzung der Beklagten weiter reichen als die der anwaltlichen Schuldnerberatung. (mehr …)