Der Beginn der aktuellen Pressemitteilung von EOS / DID: „Wer den Begriff „Inkasso“ hört, hat schnell Bilder vor Augen: Finstere Gestalten in dunklen Ecken, Drohkulissen und verängstigte Menschen. Genau in diesem Kopfkino setzt die EOS Gruppe mit ihrer viralen Kampagne „Auf Inkasso Art“ (→ www.auf-inkasso-art.de) an. Mit drei Video-Clips und einer Kampagnenwebsite bringt der internationale Dienstleister für Forderungsmanagement das Thema Inkasso in die Öffentlichkeit. Charmant und informativ räumt EOS dabei mit Klischees und Vorurteilen auf.“
Tag: 17. Februar 2017
Amtsgericht Aachen bejaht Stundungs-Sperrfrist wegen fehlender Mitwirkung im Erstverfahren
Hier der Hinweis auf AG Aachen, 04.07.2016 – 91 IK 78/16. Daraus:
„Zwar scheitert eine Verfahrenskostenstundung nicht daran, dass der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung unzulässig wäre. Denn der Gesetzgeber hat mit Einführung des § 287 a Abs. 2 InsO mit Geltung ab dem 01.07.2014 die Unzulässigkeitsgründe abschließend normiert. (…)
Entgegen der Auffassung der Schuldnerin sind die Umstände des Vorverfahrens allerdings im Rahmen der Entscheidung über die Verfahrenskostenstundung im Zweitverfahren zu berücksichtigen. (mehr …)