LSG Niedersachsen-Bremen zum Anordnungsgrund bei Mietrückständen

Harald Thomé weist in seinen aktuellen Newsletter auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2016, L 11 AS 953/16 B ER hin: Ein Anordnungsgrund ist nicht erst gegeben, wenn das Mietverhältnis durch  Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage bedroht ist.

Dazu Thomé: „Eine Reihe von Sozialgerichten sehen bei Mietrückständen erst dann einen Anordnungsgrund (Grund zur Eilentscheidung) gegeben, wenn (mehr …)

vzbv-Umfrage: Nur wenige Verbraucher wechseln den Energieversorger

„Der Wechsel des Energieversorgers kann Haushaltskunden viel Geld sparen. Aber nur 22 Prozent der Gaskunden haben diese Chance in den letzten vier Jahren genutzt. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Stromkunden sind hingegen wechselfreudiger. Für Fernwärmekunden ist ein Wechsel gar nicht erst möglich.“ – zur ganzen Pressemitteilung des vzbv