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Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein meldet: „Die Broschüre „SCHULDEN (ent)fesseln – Schuldnerberatung als professionelle Hilfe in Schleswig-Holstein“ ist in sechster überarbeiteter Auflage ab sofort verfügbar [Anmerkung: pdf].
Die Broschüre führt in verständlicher Sprache in die Arbeit der Schuldnerberatung ein. Sie beinhaltet einen Ratgeberteil mit wichtigen Informationen z.B. zum Mahn- und Vollstreckungsverfahren, zum Pfändungsschutz (u.a. P-Konto), zum Basiskonto und zum Verbraucherinsolvenzverfahren. (mehr …)
Unter der Überschrift „Keine Kohle, kein Strom“ berichtet Petra Schellen unter taz.de: „Stromsperren in Hamburg sind um 64 Prozent gestiegen. Nicht nur wegen verkürzter Mahnverfahren, sondern weil Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind.“ Auch Benjamin Laufer berichtet unter Hinz&Kunzt über die „drastische Entwicklung“.
Oberlandesgericht Oldenburg, 4 UF 78/16, Hinweisbeschluss vom 16. November 2016. Dazu die PM des Gerichts: „Nach der Trennung steht einem bedürftigen Ehepartner grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Dies kann sich aber ändern, wenn sich der Bedürftige dauerhaft einem neuen Partner zuwendet. „Grob unbillig“ nennt das Gesetz die Verpflichtung zur Fortzahlung von Unterhalt, wenn der Bedürftige in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft lebt (§ 1579 Nr. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch entfällt. (mehr …)