Unter der Überschrift „Keine Kohle, kein Strom“ berichtet Petra Schellen unter taz.de: „Stromsperren in Hamburg sind um 64 Prozent gestiegen. Nicht nur wegen verkürzter Mahnverfahren, sondern weil Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind.“ Auch Benjamin Laufer berichtet unter Hinz&Kunzt über die „drastische Entwicklung“.
Monat: März 2017
OLG Oldenburg: Kein Unterhaltsanspruch gegen den „Ex“ bei Zusammenziehen mit dem neuen Partner
Oberlandesgericht Oldenburg, 4 UF 78/16, Hinweisbeschluss vom 16. November 2016. Dazu die PM des Gerichts: „Nach der Trennung steht einem bedürftigen Ehepartner grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Dies kann sich aber ändern, wenn sich der Bedürftige dauerhaft einem neuen Partner zuwendet. „Grob unbillig“ nennt das Gesetz die Verpflichtung zur Fortzahlung von Unterhalt, wenn der Bedürftige in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft lebt (§ 1579 Nr. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch entfällt. (mehr …)
Aktionsplan „Finanzdienstleistungen Für Verbraucher“: Bessere Produkte, Größere Auswahl, Mehr …
BGH zur Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen des Antragstellers
Immer wieder „beliebt“ sind die Fragen: Wem „gehört“ das Kindergeld? Wem ist es zuzuordnen? Hier daher der Hinweis auf einen insoweit lesenwerten Beschluss des BGH vom 14.12.2016, Aktenzeichen: XII ZB 207/15 – Leitsatz:
Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1. Januar 2008 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005, XII ZB 234/03, FamRZ 2005, 605).
Versichern statt verschulden
Der vzbv sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD): Das Provisionsabgabeverbot gehöre abgeschafft. Außerdem müsse die Vermittlung von Restschuldversicherungen von der Kreditvergabe entkoppelt werden.
Seminar: „Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“
Noch Plätze frei! – Anmeldefrist um eine Woche (bis 18.04.2017) verlängert.
Hiermit laden wir herzlich zum Seminar
„Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“
mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev
am Dienstag, 23. Mai 2017, von 10 – 17 Uhr ein
Zur vollständigen Seminareinladung – zur Anmeldung
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit dem Thema Überschuldung und Verschuldung konfrontiert werden und sich erste Kenntnisse für den sinnvollen Umgang in solchen Situationen aneignen möchten. (mehr …)
Widerruf von Immobilienkrediten: Vergleichsangebote genau prüfen
„Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeigen sich viele Kreditinstitute angesichts vermeintlicher Pflichtangaben zurzeit verhandlungsbereit. Doch nicht immer sind die Vergleichsangebote an die Darlehensnehmer angemessen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät zur genauen Prüfung. Die Verbraucherschützer bieten ab sofort Sonderberatungen und Vorträge zu dem speziellen juristischen Sachverhalt an (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).
Laut Bundesgerichtshof lassen sich Immobiliendarlehen, die von Juni 2010 bis teilweise ins Jahr 2013 geschlossen wurden, noch widerrufen, wenn in der Widerrufsbelehrung vermeintliche Pflichtangaben wie die „Aufsichtsbehörde“ angeführt, im Vertragstext jedoch nicht genannt werden.“ – Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg
iff zur Vorfälligkeitsentschädigung: „3,5 Mrd. Euro pro Jahr werden zu Unrecht erhoben.“
„Hausbesitzer in Deutschland, die für eine neue Arbeitsstelle oder aus Altersgründen umziehen oder aus Not das Haus verkaufen haben Pech. Sie werden von den Banken mit Strafzinsen von bis zu 30% der Kreditsumme belegt. Das ist bis zum 10fachen dessen, was im Ausland verlangt wird. Man nennt das euphorisch: „Vorfälligkeitsentschädigung“. Doch wofür entschädigen, wenn es keinen solchen Schaden gibt?“ – zum ganzen Beitrag des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff)
Internationale digitale Verbraucherrechte gestalten
In der aktuellen Ausgabe der "verbraucher politik kompakt" lesen Sie, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sich zusammen mit anderen verbraucherpolitischen Akteuren weltweit für einen guten Verbraucherschutz in der Online-Welt einsetzt.
Verbraucherschutz beim Bezahlen stärken
Das neue EU-Zahlungsrecht bietet die Möglichkeit den Verbraucherschutz zu verbessern - wenn die Umsetzung gelingt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt Stellung zur Zahlungsdiensterichtlinie II, die nun im Bundestag debattiert wird.