Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten

Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis auf das Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15. Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Mehr siehe unsere Meldung vom 14.12.2015.

Zur Anschauung ein konkretes Fallbeispiel als pdf. Auch wenn dies erfolgreich ausging, bleiben Fragen offen: wie berechnen sich die 3,10 Euro und warum mahnt Vattenfall 2x im Monat?

Fremdsprachige Informationsblätter der LAG Schuldnerberatung Hessen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen hat in Zusammenarbeit mit der „Initiative Schuldnerberatung Hessen“ neun Informationsblätter in zehn Sprachen zu verschiedenen Themen der Schuldnerberatung erstellt, die von... → weiterlesen

Schulden erfolgreich bewältigen

Die BAG SB hat eine neue Broschüre über den Beck Verlag herausgegeben " Schulden erfolgreich bewältigen, von der Pfändung bis zur Privatinsolvenz". Es wird über Schuldnerrechte informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet. Es gibt zahlreiche Beispiele sowie ein kleines Lexikon sowie Internetadressen für weitere Hilfen.
Autoren der Broschüre sind unsere Referenten des FSB, Frank Lackmann und Esther Binner.
Die Broschüre ist zunächst über den Beck Shop oder dem örtlichen Buchhandel zu erhalten.

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Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ …

Das ”Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2017 I S. 654) und ist am 05.04.2017 in Kraft getreten.

- InsO-Synopse: http://www.buzer.de/gesetz/317/v204531-2017-04-05.htm
- Bundestagsinformationen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/699/69927.html

Quelle: LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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„Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ veröffentlicht

Das BMJV meldet: „Im Verbraucherschutzkapitel des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. I S. 3714) erzielten Verbesserungen zu evaluieren. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken u. a. in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen.

Um die Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen zu können, hat das BMJV die Professoren Frauke Henning-Bodewig, Rupprecht Podszun und Hans Schulte-Nölke mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wurde heute an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt. [hier als pdf] (mehr …)

Inkassounternehmen darf sich nicht „Deutsches Vorsorgeinstitut“ nennen

„Eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem am 08.03.2017 erlassenen Beschluss entschieden (27 W 179/16) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn bestätigt.

Die Antragstellerin, eine Kommanditgesellschaft aus Paderborn, befasst sich in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Einzug von Forderungen. Sie beabsichtigt, ihren Firmennamen in ʺDeutsches Vorsorgeinstitut KGʺ umzubenennen. Ihren dementsprechenden Antrag hat das für das Handelsregister zuständige Amtsgericht Paderborn unter Hinweis darauf abgelehnt, die gewählten Namensbestandteile ʺInstitutʺ und ʺDeutschesʺ seien irreführend. (mehr …)