Die hessische Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ stellt freundlicherweise seine aktualisierte Broschüre „Schulden und Inhaftierung“ zum Download zur Verfügung.
Monat: April 2017
27. April 2017: Neue Pfändungstabelle zum Download
Die neue Pfändungstabelle ab Juli 2017 steht als Word-Dokument oder PDF-Tabelle zusammengefasst auf zwei Seiten zum Download zur Verfügung.
Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten
Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis auf das Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15. Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Mehr siehe unsere Meldung vom 14.12.2015.
Zur Anschauung ein konkretes Fallbeispiel als pdf. Auch wenn dies erfolgreich ausging, bleiben Fragen offen: wie berechnen sich die 3,10 Euro und warum mahnt Vattenfall 2x im Monat?
Fremdsprachige Informationsblätter der LAG Schuldnerberatung Hessen
Verbraucher beim Crowdinvesting besser schützen
Der Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes wird im Bundestag beraten. Dabei geht es im Wesentlichen um Informationspflichten auf Crowdinvesting-Plattformen. Der vzbv fordert, die Ausnahmen von den Informationspflichten klar zu begrenzen.
Schulden erfolgreich bewältigen
Autoren der Broschüre sind unsere Referenten des FSB, Frank Lackmann und Esther Binner.
Die Broschüre ist zunächst über den Beck Shop oder dem örtlichen Buchhandel zu erhalten.
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Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ …
- InsO-Synopse: http://www.buzer.de/gesetz/317/v204531-2017-04-05.htm
- Bundestagsinformationen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/699/69927.html
Quelle: LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.
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Preissenkung beim P-Konto Ratgeber – Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2017
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„Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ veröffentlicht
Das BMJV meldet: „Im Verbraucherschutzkapitel des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. I S. 3714) erzielten Verbesserungen zu evaluieren. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken u. a. in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen.
Um die Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen zu können, hat das BMJV die Professoren Frauke Henning-Bodewig, Rupprecht Podszun und Hans Schulte-Nölke mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wurde heute an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt. [hier als pdf] (mehr …)
Inkassounternehmen darf sich nicht „Deutsches Vorsorgeinstitut“ nennen
„Eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem am 08.03.2017 erlassenen Beschluss entschieden (27 W 179/16) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn bestätigt.
Die Antragstellerin, eine Kommanditgesellschaft aus Paderborn, befasst sich in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Einzug von Forderungen. Sie beabsichtigt, ihren Firmennamen in ʺDeutsches Vorsorgeinstitut KGʺ umzubenennen. Ihren dementsprechenden Antrag hat das für das Handelsregister zuständige Amtsgericht Paderborn unter Hinweis darauf abgelehnt, die gewählten Namensbestandteile ʺInstitutʺ und ʺDeutschesʺ seien irreführend. (mehr …)