Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2017
Die neue Pfändungstabelle wurde im BGBl. veröffentlicht. Der Pfändungsfreigrenze erhöht sich ab Juli 2017 um rd. 60€ bei Alleinstehenden/Personen ohne zu berücksichtigenden Unterhaltsverpflichtungen. Mit Tabellen ab Juli und einführenden Hinweisen von Prof. Dr. Zimmermann.