„Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ veröffentlicht

Das BMJV meldet: „Im Verbraucherschutzkapitel des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. I S. 3714) erzielten Verbesserungen zu evaluieren. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken u. a. in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen.

Um die Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen zu können, hat das BMJV die Professoren Frauke Henning-Bodewig, Rupprecht Podszun und Hans Schulte-Nölke mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wurde heute an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt. [hier als pdf] (mehr …)

Inkassounternehmen darf sich nicht „Deutsches Vorsorgeinstitut“ nennen

„Eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem am 08.03.2017 erlassenen Beschluss entschieden (27 W 179/16) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn bestätigt.

Die Antragstellerin, eine Kommanditgesellschaft aus Paderborn, befasst sich in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Einzug von Forderungen. Sie beabsichtigt, ihren Firmennamen in ʺDeutsches Vorsorgeinstitut KGʺ umzubenennen. Ihren dementsprechenden Antrag hat das für das Handelsregister zuständige Amtsgericht Paderborn unter Hinweis darauf abgelehnt, die gewählten Namensbestandteile ʺInstitutʺ und ʺDeutschesʺ seien irreführend. (mehr …)