Die neue Pfändungstabelle ab Juli 2017 steht als Word-Dokument oder PDF-Tabelle zusammengefasst auf zwei Seiten zum Download zur Verfügung.
Tag: 27. April 2017
Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten
Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis auf das Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15. Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Mehr siehe unsere Meldung vom 14.12.2015.
Zur Anschauung ein konkretes Fallbeispiel als pdf. Auch wenn dies erfolgreich ausging, bleiben Fragen offen: wie berechnen sich die 3,10 Euro und warum mahnt Vattenfall 2x im Monat?