Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017

Im Bundesgesetzblatt wurde die "Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017" veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750), durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden.

Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.

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