Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können

Der Finanzausschuss des Bundestages fasste am 26.04.2017 einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drs. 18/11132) ein. Die Neuregelung sieht vor, dass Kindergeld, abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach § 169 AO, nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Hintergrund ist, dass das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen soll. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden.

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