Zudem soll die Gebührenhöhe beim Abheben an fremden Geldautomaten begrenzt werden. Auch die Dispositions- und Überziehungszinsen sollen auf ein Niveau begrenzt werden, "das zu dem wirtschaftlichen Risiko und Interesse der Kreditinstitute in angemessenem Verhältnis steht".
Die Fraktion weist darauf hin, dass Banken und Sparkassen angesichts des Rückgangs der Zinsmargen verstärkt nach "alternativen Einnahmemöglichkeiten" suchen würden. Dies habe zu einer zunehmenden Aufsplitterung von Kontomodellen und Entgelten geführt. Mit dem Argument notwendiger Gebührensteigerungen sei das nicht zu begründen. Das Angebot werde zunehmend unübersichtlich und schwer vergleichbar.
Quelle: hib - Heute im Bundestag Nr. 322 vom 18.05.2017
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