Grüne gegen hohe Kontogebühren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute und fordert mehr Transparenz. In einem Antrag diesbezüglich heißt es, es müsse sichergestellt werden, dass die Verbraucher die Kosten der Konten vergleichen können, auch müssten Leistungen im Rahmen der üblichen Führung eines Kontos bereits durch Kontoführungsgebühr abgedeckt sein. Verlangt werden auch Einschränkungen beim Recht der Banken, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Außerdem sollten steigende Kontokosten nicht zu einem faktischen Ende des Anspruchs auf ein Basiskonto führen.

Zudem soll die Gebührenhöhe beim Abheben an fremden Geldautomaten begrenzt werden. Auch die Dispositions- und Überziehungszinsen sollen auf ein Niveau begrenzt werden, "das zu dem wirtschaftlichen Risiko und Interesse der Kreditinstitute in angemessenem Verhältnis steht".

Die Fraktion weist darauf hin, dass Banken und Sparkassen angesichts des Rückgangs der Zinsmargen verstärkt nach "alternativen Einnahmemöglichkeiten" suchen würden. Dies habe zu einer zunehmenden Aufsplitterung von Kontomodellen und Entgelten geführt. Mit dem Argument notwendiger Gebührensteigerungen sei das nicht zu begründen. Das Angebot werde zunehmend unübersichtlich und schwer vergleichbar.

Quelle: hib - Heute im Bundestag Nr. 322 vom 18.05.2017

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„Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“

An dieser Stelle der Hinweis auf einen Artikel von RA Eckehard Ludwig in der ZInsO 2017, 863: „Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“.

Ludwig ist der Ansicht, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nicht zur Entlastung der Insolvenzgerichte beiträgt. Insolvenzverfahren würden durch Nullpläne oder Fast-Nullpläne nicht verhindert werden. Es wäre daher nach wie vor sinnvoll, die Aufnahme der Möglichkeit einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung, wie es im Entwurf der Bundesregierung v. 31.10.2012 (BT-Drucksache 17/11268; Seite 33, zu Nr. 35) vorgesehen war, Gesetz werden zu lassen. Es wäre sogar angezeigt, einen Schritt weiter zu gehen und den Zwang, eine außergerichtliche Einigung erfolglos versucht zu haben, abzuschaffen.