„SCHUFA Kredit-Kompass: Rückzahlungsquote mit 97,8 Prozent auf höchstem Niveau seit zehn Jahren“

„Verbraucher in Deutschland haben ihre Finanzen im Griff. Dies ist das Fazit des aktuellen SCHUFA Kredit-Kompass 2017, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Anlässlich des 90-jährigen Jubiläums der SCHUFA fasst der aktuelle Kredit-Kompass neben der ausführlichen Analyse des Kreditverhaltens deutscher Verbraucher im Jahr 2016 auch die Entwicklung relevanter Indikatoren der vergangenen zehn Jahre zusammen.“ – Quelle und mehr: PM der Schufa

Bessere Vergleichbarkeit bei Telekommunikationsverträgen

Am 1. Juni 2017 tritt die "Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt" (von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erlassen) in Kraft. Ziel der Verordnung, die für Festnetz- und Mobilfunkangebote gilt, ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Produkte zu vergleichen und so eine bessere Entscheidung bei der Wahl seiner Telekommunikations-Dienste treffen zu können. Dies soll unter anderem durch die Einführung von Informationspflichten erreicht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.verbraucherzentrale-bremen.de

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BGH zu „Pay by call“ (0900er-Nummer): Eltern haften nicht für ihre Kinder

BGH, Urteil vom 6. April 2017 – III ZR 368/16: Eine Telefongesellschaft macht aus abgetretenem Recht einen Entgeltanspruch für die Nutzung des Telefon-Anschlusses im Rahmen des „Pay by Call-Verfahrens“ über eine Premiumdienstenummer (0900) geltend. Die entsprechenden insgesamt 21 Anrufe wurden von dem damals 13-jährigen Sohn der Beklagten getätigt. Das Kind nahm an einem zunächst kostenlosen Computerspiel teil, in dessen Verlauf zusätzliche Funktionen gegen sogenannte Credits freigeschaltet werden konnten. Die „Credits“ konnten entgeltlich erworben werden. (mehr …)

Online-Versicherungen: Tarife müssen bedarfsgerecht sein

Wer für eine neue Versicherung online recherchiert, ist weitestgehend auf sich allein gestellt. Je komplexer die Risikosituation eines Verbrauchers, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die auf einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung dem tatsächlichen Bedarf des Verbrauchers entspricht. Das zeigt eine Studie im Auftrag des vzbv.