Urteil des OLG Brandenburg vom 02.08.2017 (4 U 142/16)
Eine als wirksame Kündigung missverstandene Kündigungsdrohung führte im vorliegenden Fall über die Kreditaufnahme bei einer anderen Bank zum Schadensersatz für die ursprüngliche Bank.
Urteil des OLG Brandenburg vom 02.08.2017 (4 U 142/16)
Eine als wirksame Kündigung missverstandene Kündigungsdrohung führte im vorliegenden Fall über die Kreditaufnahme bei einer anderen Bank zum Schadensersatz für die ursprüngliche Bank.