Dirk Ulbricht im Interview mit der dpa zu Restschuldversicherung: Link zum Artikel.
Tag: 6. November 2017
Geltend gemachte Inkassokosten und Kontoführungsgebühren stehen nicht zu (AG Speyer, Urteil vom 11.09.2017 32 C 23/17 – nicht rechtskräftig)
Im Rahmen einer Feststellungsklage hat das Amtsgericht Speyer entschieden, dass der FKH OHG von ihr geltend gemachte Inkassokosten und Kontoführungsgebühren nicht zustehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.