Die Wirtschaftswoche hat gestern gemeldet: „Statt Großpleiten zu bearbeiten soll sich der bekannte Hamburger Insolvenzrichter Frank Frind künftig um klassische Zivilverfahren kümmern. Der Fall eines Dönerbudenbetreibers gab den Ausschlag.“ – zum ganzen Beitrag von Henryk Hielscher
Tag: 20. Dezember 2017
BGH zur Prozesskostenhilfe
BGH, Beschluss vom 16. November 2017, IX ZA 21/17 – Leitsatz: Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde kann mangels Bedürftigkeit nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller, der nach eigenen Angaben weder über Einkommen noch Vermögen verfügt, nicht darlegt, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet und die Kosten der Vorinstanzen aufgebracht hat.