in Vollzeitzeit (39 Std./ Woche) befristet auf 2 Jahre, mit der Möglichkeit der Entfristung.
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„Bescheinigungsprüfung schützt Schuldner vor Schlechtberatung!” So lautet die These des des (noch?) Hamburger Insolvenzrichters Frank Frind im Zwischenruf in der ZInsO 2017, 1079 ff. Zum Beleg wird unter anderem der Beschluss des LG Hamburg vom 02.01.2017, 326 T 149/16 angeführt.
Matthias Butenob hat in einem Beitrag (BAG-SB-Informationen 2017, S. 214f) den Zwischenruf kritisch kommentiert. Er stellt zugleich eine Anmerkung zur Entscheidung des LG Hamburg dar.
Dem LG Hamburg hat inzwischen auch das AG Hannover, 30.10.2017 – 908 IK 820/17 widersprochen – siehe vgl. unsere Meldung vom 10.12.2017
Letzten Freitag hat der Bundesrat unter TOP 2 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (BR-Drs. 300/15(B)) erneut in den Bundestag einzubringen.
Aus dem Gesetzentwurf: „Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, (mehr …)
Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH teilt mit: „Zur Verstärkung des Beraterinnenteams in unserer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Elmshorn suchen wir zum 01. März 2018 oder später einen/eine Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in oder Pädagoge/in, BA oder MA oder vgl. Qualifikation in Vollzeitzeit (39 Std./Woche) befristet auf 2 Jahre, mit der Möglichkeit der Entfristung.“ – Mehr unter www.awo-sh.de/de/jobboerse/