Seminar „Beratung von Selbstständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung“

Hiermit laden wir herzlich zum 2-tägigen Seminar

„Beratung von Selbstständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung“

mit Frank Wiedenhaupt am 07./08. Juni 2018 in Hamburg ein.

Immer öfter finden Schuldner, die ihr Einkommen aus einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit beziehen, den Weg in die Beratungsstellen. Nicht wenige Gewerbetreibende sind im Wissen um Buchhaltung, Steuerpflichten und Kalkulation eher defensiv eingestellt. Einkommensbescheide oder Lohn- und Gehaltsbescheinigungen können zur Ermittlung des eigentlichen Einkommens des Schuldners nicht herangezogen werden. Aufgrund der vielen Informationen durch den Schuldner fällt es den Beratern schwer, einen roten Faden für ihre Beratung zu finden.

Ziel des Seminars ist es, (mehr …)

Rücknahme- bzw. Verzichtserklärungen von Anträgen beim Jobcenter

Harald Thomé weist aus aktuellem Anlass (Aufforderung von Jobcenter-Mitarbeitern an Unions-Bürger*innen eine Antragsrücknahme zu unterzeichnen – Beispiele) völlig zu Recht auf einige Grundsätze hin:

„Wenn Menschen Sozialleistungen beantragen, hat die Behörde über den Antrag zu entscheiden, entweder bewilligt sie ihn oder sie lehnt ihn ab. Bevor das Amt ablehnt, muss sie den Antragsteller nach § 24 SGB X anhören und ihm damit die Möglichkeit auf rechtliches Gehör einräumen. (Zudem ist das JC allumfassend Beratungspflichtig [§ 14 SGB I iVm  § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II iVm § 14 Abs. 2 SGB II], es hätte hier den Hinweis geben müssen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bei Ablehnungsinteresse seinerseits ein SGB II-Leistungsanspruch besteht).

Dann hätte das JC einen rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid erlassen müssen, um so dem  Antragsteller das förmliche  Rechtsmittelweg zu eröffnen. (mehr …)

Caritas-Studie: Hohe Wohnkosten bedeuten erhebliches Armutsrisiko

„Wohnungsnot ist zu einer sozialen Wirklichkeit geworden, die gesellschaftspolitisches Konfliktpotenzial birgt“, betont Caritas-Präsident Peter Neher zum Start der Caritas-Kampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“. Die Caritas-Studie „Menschenrecht auf Wohnen” zeigt, dass bezahlbares Wohnen neben Pflege, Kinderarmut und Alterssicherung zu den drängendsten politischen Themen gehört.

Unter der Kampagnen-Homepage www.zuhause-für-jeden.de finden sich praktische Beispiele, sozialpolitische Positionen und ein interaktives Spiel, das die Mietbelastung in verschiedenen deutschen Städten zeigt. – Quelle: PM der Caritas

„Restschuldversicherung ist immer freiwillig, weil man den Kredit ja nicht abschließen muss.“

Wucher ist Zwang. Herr J. hat sich als mündiger Bürger erwiesen, doch die Bank wird auch damit fertig, wie er uns schrieb:

„Beim Kredit Antrag wurde mir eine Restschuldversicherung angeboten. Diese habe ich abgelehnt, da ich sie als unnötig und zu teuer empfunden habe. Nachdem mein Antrag geprüft wurde, wurde mir die Restschuldversicherung als Bedingung für den Vertragsabschluss genannt. Es wurde mir erklärt, dass die Versicherung über eine 1-mal Zahlung mit dem Kredit finanziert wird. Auf die Frage, wieso in den Unterlagen „freiwillige Restschuldversicherung“ steht, antwortete mir der Mitarbeiter, dass der Kredit freiwillig ist und damit die Versicherung auch. Später habe ich erfahren, dass in einem solchen Fall, die Bank die Restschuldversicherungen mit in den Effektiven Jahreszins einrechnen muss.

 

Ich habe keine Gründe eine solche Versicherung abzuschließen:
1. Ich bin ledig und habe keine Erben
2. Ich habe außer Schulden nichts zu vererben

 

Mein Motiv für den Kredit war eine Umschuldung, leider habe ich keine Bank gefunden, die mir einen fairen Kredit anbot, ich hatte einen überzogenen Dispokredit und sah mich unter Handlungszwang.

 

Angefragt habe ich einen Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 180,00€ für 7,03% p.a. effektiv (ich denke das ist eine Realistische Erwartungshaltung),
verkauft wurde mir ein Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 240,36€, das waren  10,99% p.a. effektiv, der Unterschied, ohne Restschuldversicherung ist 18,89%, das sind insgesamt 3208,80€.“

Hartz IV-Sanktionen auf Rekordhoch: Paritätischer fordert Abschaffung

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, (mehr …)

Schuldnerberatung braucht qualifiziert ausgebildete Berater*innen – ohne Ausnahme

LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. mahnt Korrekturen des Gesetzentwurfs an

Diesen Mittwoch, 31.01.2018, wird sich die Hamburgische Bürgerschaft mit einem Gesetzentwurf des Senats¹ befassen, in dem die Voraussetzungen der Anerkennung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen geändert werden sollen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) begrüßt die Initiative des Senats, das Anerkennungsgesetz (Hamburgisches Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung – HmbAGInsO) nach über 10 Jahren zu aktualisieren, mahnt aber Korrekturen an.

Zukünftig soll es genügen, dass nur eine Person in der Beratungsstelle über eine geeignete abgeschlossene Ausbildung verfügt². (mehr …)

Hamburger Senat legt Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) vor

Mit Bürgerschafts-Drucksache 21/11637 (Seite 13ff) vom 16.01.2018 legte der Hamburger Senat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) vor. Damit wird sich diesen Mittwoch (31.01.2018) die Hamburgische Bürgerschaft befassen. Dazu eine Synopse sowie unsere heutige Pressemitteilung.

Nutzen und Nachhaltigkeit sozialer Schuldnerberatung

An der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim (HAWK) hat das Forschungsprojekt "Schuldnerberatung Niedersachsen - Nutzen und Nachhaltigkeit sozialer Schuldnerberatung" begonnen. Ziel ist es, über die Daten neue und tiefergehende Erkenntnisse zu besonders wirksamen Beratungsansätzen und zur Nachhaltigkeit von Schuldnerberatung vorzulegen. Die Handlungsempfehlungen werden entlang regionaler und bedarfsspezifischer Kriterien entwickelt, um künftig Drehtüreffekte und Langzeit-Überschuldung zu vermeiden.

In der Sozialen Arbeit werden empirische Belege und genauere Befunde zu ihren Wirkungen und zu ihrem Nutzen seit einigen Jahren immer bedeutsamer. Dies gilt auch für das noch relativ junge Arbeitsfeld der sozialen Schuldnerberatung.

Das Ziel des Forschungsprojekts ist es, den Nutzen und die Nachhaltigkeit von Schuldnerberatung auf verschiedenen Ebenen praxisnah empirisch über eine Laufzeit von 2 Jahren entlang regionaler und bedarfsspezifischer Kriterien näher zu untersuchen. Zum Abschluss des Projekts sollen konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, die dazu beitragen können, vorhandene wie auch zusätzliche Potenziale des Beratungsangebotes zu erschließen, die bisher evtl. ungenutzt bleiben. Dies gilt insbesondere für den präventiven Bereich der Vermeidung von Überschuldung und Einkommensarmut. Das Projekt bietet forschungsmethodisch sowohl eine quantitative wie auch eine qualitative Teilstudie. Im Ergebnis sollen damit auch weitergehende Erkenntnisse zu besonders wirksamen Beratungsansätzen- und methoden präsentiert werden.

Das Projekt wird in Kooperation mit der AWO Hildesheim-Alfeld (Leine), dem Jobcenter Hildesheim, der Sparkasse Hildesheim/Goslar/Peine, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge sowie der AG SBV durchgeführt.

Quelle und weitere Informationen: http://blogs.hawk-hhg.de/schub-nds/

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