Dirk Ulbricht mit Tipps zum Sparen in der Rhein-Neckar-Zeitung und dpa: Link.
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Hiermit laden wir herzlich zum 2-tägigen Seminar
„Beratung von Selbstständigen in der Schuldner- und Insolvenzberatung“
mit Frank Wiedenhaupt am 07./08. Juni 2018 in Hamburg ein.
Immer öfter finden Schuldner, die ihr Einkommen aus einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit beziehen, den Weg in die Beratungsstellen. Nicht wenige Gewerbetreibende sind im Wissen um Buchhaltung, Steuerpflichten und Kalkulation eher defensiv eingestellt. Einkommensbescheide oder Lohn- und Gehaltsbescheinigungen können zur Ermittlung des eigentlichen Einkommens des Schuldners nicht herangezogen werden. Aufgrund der vielen Informationen durch den Schuldner fällt es den Beratern schwer, einen roten Faden für ihre Beratung zu finden.
Ziel des Seminars ist es, (mehr …)
Aus Amtsgericht Aachen, Urteil vom 26.5.2017, 105 C 278/15: Es obliegt dem Kreditinstitut bei einer Inanspruchnahme des Geldautomaten durch den Kunden, nachzuweisen, dass der Geldautomat ordnungsgemäß funktioniert hat und dem Kunden der von ihm begehrte Bargeldbetrag auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde.
Harald Thomé weist aus aktuellem Anlass (Aufforderung von Jobcenter-Mitarbeitern an Unions-Bürger*innen eine Antragsrücknahme zu unterzeichnen – Beispiele) völlig zu Recht auf einige Grundsätze hin:
„Wenn Menschen Sozialleistungen beantragen, hat die Behörde über den Antrag zu entscheiden, entweder bewilligt sie ihn oder sie lehnt ihn ab. Bevor das Amt ablehnt, muss sie den Antragsteller nach § 24 SGB X anhören und ihm damit die Möglichkeit auf rechtliches Gehör einräumen. (Zudem ist das JC allumfassend Beratungspflichtig [§ 14 SGB I iVm § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II iVm § 14 Abs. 2 SGB II], es hätte hier den Hinweis geben müssen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bei Ablehnungsinteresse seinerseits ein SGB II-Leistungsanspruch besteht).
Dann hätte das JC einen rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid erlassen müssen, um so dem Antragsteller das förmliche Rechtsmittelweg zu eröffnen. (mehr …)
„Wohnungsnot ist zu einer sozialen Wirklichkeit geworden, die gesellschaftspolitisches Konfliktpotenzial birgt“, betont Caritas-Präsident Peter Neher zum Start der Caritas-Kampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“. Die Caritas-Studie „Menschenrecht auf Wohnen” zeigt, dass bezahlbares Wohnen neben Pflege, Kinderarmut und Alterssicherung zu den drängendsten politischen Themen gehört.
Unter der Kampagnen-Homepage www.zuhause-für-jeden.de finden sich praktische Beispiele, sozialpolitische Positionen und ein interaktives Spiel, das die Mietbelastung in verschiedenen deutschen Städten zeigt. – Quelle: PM der Caritas
Wucher ist Zwang. Herr J. hat sich als mündiger Bürger erwiesen, doch die Bank wird auch damit fertig, wie er uns schrieb:
„Beim Kredit Antrag wurde mir eine Restschuldversicherung angeboten. Diese habe ich abgelehnt, da ich sie als unnötig und zu teuer empfunden habe. Nachdem mein Antrag geprüft wurde, wurde mir die Restschuldversicherung als Bedingung für den Vertragsabschluss genannt. Es wurde mir erklärt, dass die Versicherung über eine 1-mal Zahlung mit dem Kredit finanziert wird. Auf die Frage, wieso in den Unterlagen „freiwillige Restschuldversicherung“ steht, antwortete mir der Mitarbeiter, dass der Kredit freiwillig ist und damit die Versicherung auch. Später habe ich erfahren, dass in einem solchen Fall, die Bank die Restschuldversicherungen mit in den Effektiven Jahreszins einrechnen muss.
Ich habe keine Gründe eine solche Versicherung abzuschließen:
1. Ich bin ledig und habe keine Erben
2. Ich habe außer Schulden nichts zu vererben
Mein Motiv für den Kredit war eine Umschuldung, leider habe ich keine Bank gefunden, die mir einen fairen Kredit anbot, ich hatte einen überzogenen Dispokredit und sah mich unter Handlungszwang.
Angefragt habe ich einen Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 180,00€ für 7,03% p.a. effektiv (ich denke das ist eine Realistische Erwartungshaltung),
verkauft wurde mir ein Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 240,36€, das waren 10,99% p.a. effektiv, der Unterschied, ohne Restschuldversicherung ist 18,89%, das sind insgesamt 3208,80€.“
Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, (mehr …)
LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. mahnt Korrekturen des Gesetzentwurfs an
Diesen Mittwoch, 31.01.2018, wird sich die Hamburgische Bürgerschaft mit einem Gesetzentwurf des Senats¹ befassen, in dem die Voraussetzungen der Anerkennung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen geändert werden sollen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) begrüßt die Initiative des Senats, das Anerkennungsgesetz (Hamburgisches Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung – HmbAGInsO) nach über 10 Jahren zu aktualisieren, mahnt aber Korrekturen an.
Zukünftig soll es genügen, dass nur eine Person in der Beratungsstelle über eine geeignete abgeschlossene Ausbildung verfügt². (mehr …)
Mit Bürgerschafts-Drucksache 21/11637 (Seite 13ff) vom 16.01.2018 legte der Hamburger Senat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) vor. Damit wird sich diesen Mittwoch (31.01.2018) die Hamburgische Bürgerschaft befassen. Dazu eine Synopse sowie unsere heutige Pressemitteilung.
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