Gründung des Bündnis gegen den Wucher

Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, die LAG Schuldnerberatung Hamburg und Institut für Finanzdienstleistungen sagen Wucher den Kampf an

Kredite mit viel zu hohen Zinsen, die Restschuldversicherung wird zur Kostenfalle oder übertrieben hohe Inkassokosten – überteuerte Preise gibt es soweit das Auge reicht. Doch Verbraucher sind oft nicht sicher, ob es sich um Wucher handelt und welche Rechte sie haben.

Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, sowie das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF), LAG Schuldnerberatung und Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner setzen deshalb den Startschuss für ein bundesweites Bündnis aus Finanzexperten, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Wucher im Bereich der Banken einzudämmen und mehr Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen.
Was:              Startschuss für das Bündnis gegen Wucher

Wann:          Donnerstag, 11. Januar 2017 um 10:30 Uhr

Wer:              Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzdienstleistungen Verbraucherzentrale Sachsen

                          Michael Knobloch, Vorstand Verbraucherzentrale Hamburg

                          Prof. Dr. Udo Reifner, Rechtsanwalt

                          Dr. Dirk Ulbricht, Direktor Institut für Finanzdienstleistungen (IFF), Hamburg

Wo:                Verbraucherzentrale in Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig

oder               per Livestream für Medienvertreter unter dem Link: https://www.hlsplayer.net/rtmp-player,

                         Zugangscode: rtmp://195.145.155.82:8081/live/731907

Egal ob analog oder digital – wir laden Sie recht zu unserer Pressekonferenz ein und freuen uns über Ihr Kommen und eine kurze Rückmeldung vorab.

Ansprechpartner für die Medien:

Für den iff-Überschuldungsreport:
Herr Dr. Dirk Ulbricht
Tel: 040 / 3096-9110

E-Mail: dirk.ulbricht@iff-hamburg.de

Banks Need MORE Equity to Boost Green Investment

Suleika Reiners in the Financial Times: Banks need more equity, not less, in order to fulfil their key responsibility – namely to cushion risk, including for green investment. Lending for long-term endeavours such as large-scale renewable energy projects particularly deserves high-risk weightings … Read more (€).

AG Köln, Beschl. v. 07.04.2017, Az. 71 IK 175/15

Erhöhtes Beförderungsentgelt keine deliktische Forderung i.S.v § 302 InsO

Leitsätze:
Stützt ein Gläubiger seine Forderungsanmeldung in einem Verfahren mit beantragter Restschuldbefreiung auf eine vertragliche und eine deliktische Anspruchsgrundlage, so hat er die Anmeldevoraussetzungen des § 174 Abs. 2 InsO hinsichtlich beider Anspruchsgrundlagen zu erfüllen.

Bei einer deliktischen Forderungsanmeldung wegen einer Beförderungserschleichung gem. § 265a StGB (Schwarzfahren) gehören zu den gem. § 174 Abs. 2 InsO erforderlichen Mindestanforderungen auch Ausführungen zu einem vorsätzlichen Handeln des Schuldners und zu dem durch die vorsätzlich unerlaubte Handlung entstandenen Schaden.

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Informationsblätter der LAG Schuldnerberatung Hessen jetzt auch auf persisch/Farsi

Die LAG Schuldnerberatung Hessen meldet: „Unsere Informationsblätter stehen nun auch in persischer Sprache als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung.

Damit konnte unser fremdsprachiges Angebot für Fachinformationen zu Themen der Schuldnerberatung auf insgesamt zehn Sprachen erweitert werden. Möglich war die Übersetzung dank der großzügigen Kostenübernahme durch die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz.“

Zum Unterschied zwischen Persisch, Farsi und Dari