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Tag: 22. Januar 2018
CRIFBÜRGEL: bei nur 8,3 Prozent der Verbraucherinsolvenzen konnte nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangt werden
Die Vorraussetzungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre durch den § 300 InsO, der zum 1.7.2014 eingeführt wurde, waren und sind in der Kritk. Nun hat die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL Zahlen vorgelgt. Demnach mussten vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent (4.111 Privatpersonen) von ihnen sei es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen. – zur Pressemitteilung von CRIFBÜRGEL
ARD Plusminus: „Scham und Schikane – Warum Bedürftige Milliarden verschenken“
„Viele Menschen leben unter Hartz IV- bzw. Grundsicherungs-Niveau. Weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder weil sie sich schämen. Und weil die bürokratischen Hürden oft so hoch sind, dass sie davor resignieren.“ – zum ganzen Beitrag mit dem Video zur Sendung von ARD/Plusminus vom 17.01.2018 (Bericht: Wielfried Voigt).
300 Euro für vorzeitige Kreditrückzahlung sind unzulässig
Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Degussa Bank entschieden.