Monat: Januar 2018
Stellenausschreibung: Schuldner- und Insolvenzberater_in in Hamburg
Die afg worknet Schuldnerberatung gGmbH führt im Auftrag der Freien und Hansestadt
Hamburg seit dem Jahr 2003 die Schuldner- und Insolvenzberatung durch. Im Rahmen einer Nachbesetzung sucht sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine /einen Schuldner- und Insolvenzberater_in in Vollzeit (40 Wochenstunden)
Die Position kann auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden. Zur ganzen Stellenausschreibung.
94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017: „Stärkung der Schuldnerberatung“ (TOP 5.16)
Die 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die am am 6. / 7. Dezember 2017 in Potsdam tagte, hat unter TOP 5.16 mehrheitlich beschlossen:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass Überschuldung oft mit erheblichen Armutsrisiken einhergeht und daher bundesweit eine wirksame Struktur sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung durch geeignete Stellen gewährleistet sein muss. Sie betonen, dass die qualifizierte und unentgeltliche Beratung überschuldeter Menschen eine hohe Bedeutung hat.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder halten eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über Struktur, Qualität und Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung für erforderlich. (mehr …)
Bündnis gegen Wucher gegründet
In Leipzig wurde am Donnerstag ein bundesweites Bündnis gegen Wucher gegründet. Mit dabei sind nicht nur die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg, sondern auch das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) und der Hamburger Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner. Wir sind dem Bündnis beigetreten. Darum geht es:
Für mehr soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft
Die Reichen werden reicher, die Armen werden ärmer. Überhöhte Zinsen, Gebühren, „Entschädigungen“ und Prämien bei Kredit, Sparen und Versicherungen sind Ausdruck eines marktwirtschaftlichen Prinzips, wonach man Gewinn auch auf Kosten anderer erzielen darf. Die Macht, die Eigentum, Vermögen und Status verleihen, darf danach auch zum Schaden anderer genutzt werden. Der Kapitalismus kann und will auf dies Anreizsystem nicht verzichten.
Doch es gibt Grenzen. Seit Jahrtausenden gilt das Wucherverbot des § 291 Strafgesetzbuch, wonach es niemandem erlaubt sein soll, dass er
„die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten 1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen, 2. für die Gewährung eines Kredits, 3. für eine sonstige Leistung oder 4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen“ und „in besonders schweren Fällen … 1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt, 2. die Tat gewerbsmäßig begeht, …“
Dies Recht wird nicht angewandt, weil der Wucher zum System geworden ist. Verbraucher werden nicht mehr „ausgebeutet“. Vielmehr verfangen sie sich in wucherischen Systemen, die als solche nicht strafbar sind. Dazu gehören Kombinationsverträge, Inkassogebühren, Zinsen für totes Kapital, Familienmithaftung, Kettenverträge, Umschuldungen und „risikoadjustierte Preissysteme“.
Es gibt im Zivilrecht bereits einen Ansatz gegen den „systemischen Wucher“. Der Bundesgerichthof hat ein sittenwidriges wucherähnliches Geschäft einer Bank schon dann angenommen, wenn sie sich
„leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der Darlehensnehmer nur aufgrund seiner wirtschaftlich schwächeren Lage auf die ihn beschwerenden Darlehensbedingungen einlässt“ (Bundesgerichtshof Urt. v. 12.3.1981)
Der Satz ist bei Juristen in Vergessenheit geraten. Gleichwohl erklären Banken, Investmentfonds und Versicherer Armut und Not zu einem persönlichen Merkmal, das als Risiko wucherische Preise rechtfertige. Inkassobranche und Zwangsvollstreckungsorgane treiben es ein.
Die Gesellschaft wird dadurch immer mehr zerrissen. Ihr unteres Drittel und deren Kinder werden abgekoppelt. Die Politik kuriert die Symptome und verspricht umzuverteilen. Gleichzeitig aber entzieht sie Prozesse der Kontrolle, die systematische Verarmung befördert und Wucherforderungen staatlich eintreiben. Man schöpft Wasser ab statt die Überflutung zu dämmen.
Wir wollen, dass das Wucherverbot ernst genommen, dass die Prozesse der Verarmung transparent gemacht und rechtlicher Kontrolle unterzogen werden. Wo der Wettbewerb versagt, muss das Recht Grenzen setzen. Solidarität beginnt im Prozess der Verarmung – nicht erst danach.
Quelle und mehr: PM Webseite VZ Sachsen und Bündnispapier als pdf
Schwerwiegendes Datenleck legt Zehntausende Schuldnerdaten offen
Der vollständige Bericht ist unter folgendem Link zu finden: http://www.sueddeutsche.de/digital/it-sicherheit-schwerwiegendes-datenleck-legt-zehntausende-schuldnerdaten-offen-1.3805589#redirectedFromLandingpage
Quelle: www.sueddeutsche.de
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Süddeutsche Zeitung: Schwerwiegendes Datenleck beim Inkassounternehmen Eos legt Zehntausende Schuldnerdaten offen
Die Süddeutsche Zeitung berichtet: „Durch ein schwerwiegendes Datenleck beim Inkassounternehmen Eos sind Zehntausende sensible Schuldnerdaten in die Hände Dritter gelangt. (…) Es handelt sich um Daten der Schweizer Tochter der Eos-Gruppe, einem der größten Inkassounternehmen Europas. (…) Ärzte schickten Eos ganze Krankenakten, mitsamt aller Vorerkrankungen der Patienten und den Details ihrer Behandlungen. Das Inkassounternehmen speicherte eingescannte Ausweise und Reisepässe, seitenlange Kreditkartenabrechnungen, Briefwechsel und private Telefonnummern. Aus diesen Daten lassen sich detaillierte Rückschlüsse auf das Leben der Schuldner ziehen.“
Zum ganzen Bericht von Simon Hurtz, Kristiana Ludwig und Hakan Tanriverdi
Aufruf: Bitte Rückmeldungen zu den Antragsformularen geben
Aufruf von Matthias Butenob: Dieses Jahr soll ein neuer Kommentar erscheinen, der sich dem Privatinsolvenzrecht widmet. Ich habe die Ehre, die Antragsformulare* kommentieren zu dürfen und rufe hiermit die Schuldnerberatungs-Praxis auf, mir diesbezügliche Erfahrungen, Probleme, (unveröffentlichte) Beschlüsse oder gerichtliche Hinweise und nicht zuletzt Änderungswünsche zu senden.
Dies bitte bis 05.02.2018 an butenob@soziale-schuldnerberatung-gehört nicht dazuhamburg.de. Danke!
* genauer: die Verbraucherinsolvenzformularverordnung (vgl. auch BGBl. 2014 I 825)
„Unerhört!“ – Diakonie startet Kampagne gegen soziale Ausgrenzung
Den Unerhörten in dieser Gesellschaft eine Stimme und ein Gesicht geben, will die neue Diakonie-Kampagne „Unerhört!“ www.diakonie.de/unerhoert/
„Mit unserer neuen Kampagne geben wir Menschen eine Stimme, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen: den Obdachlosen, Flüchtlingen, Homosexuellen, Hartz-IV-Empfängern, Alten und vielen anderen Gruppen. Wir treten damit ein für eine offene, lebendige und vielfältige Gesellschaft“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. „Dabei spielen wir ganz bewusst mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs, Unerhört!‘. (mehr …)
Thesenpapiere und Präsentationen der 49. Richterwoche des Bundessozialgerichts zur Schuldnerberatung
Im November letzten Jahres widmete sich die 49. Richterwoche des Bundessozialgerichts der Schuldnerberatung (Pressemitteilung des Gerichts dazu). Nun sind die Thesenpapiere und Präsentationen veröffentlicht:
Prof. Dr. Georg Cremer | Wie Armut bekämpfen? |
Prof. Dr. Christian Arndt | Schulden aus Perspektive der Armuts- und Reichtumsberichterstattung in Deutschland (Thesenpapier) |
Roman Schlag | Schuldnerberatung (Thesenpapier) Schuldnerberatung (Präsentation) |
Prof. Dr. Hugo Grote | Verbraucherinsolvenzverfahren (Thesenpapier) |
Prof. Dr. Andreas Rein | Verbraucherinsolvenzverfahren (Thesenpapier) Verbraucherinsolvenzverfahren (Präsentation) |
Paul-Gerhard Stäbler | Schulden im Sozialrecht – Beitragsrecht (Thesenpapier) |
Prof. Dr. Peter Becker | Schulden im Sozialrecht – Verfahrensrechtliche Aspekte (Thesenpapier) |
Prof. Dr. Constanze Janda | Schulden im SGB II – Verfassungsrechtliche und materiell-rechtliche Aspekte (Thesenpapier) |
Dr. Jens Blüggel | Schulden im SGB II – Verfassungsrechtliche und materiell-rechtliche Aspekte (Thesenpapier) |
Seminar „Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“
Hiermit laden wir herzlich zum Seminar
„Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“
mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev
am Montag, 26. März 2018, von 10 – 17 Uhr ein.
Zur vollständigen Seminareinladung – direkt zur Anmeldung
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die (mehr …)