Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde.
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„45 Min – Die Geldeintreiber: Milliardengeschäft Inkasso“ im NDR, Erstausstrahlung 12.3., 22 Uhr.
Der Film erzählt, wie eine Industrie für ihren Profit bewusst in Kauf nimmt, dass Menschen immer tiefer in die Verschuldung abrutschen.
Link zum Beitrag
Link zur Studie Finanzielle Allgemeinbildung Geflüchteter_Working Paper 2018
AG Kassel, Urt. v. 14.11.2017 – 435 C 1558/17 – Leitsatz:
Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde.
vgl. auch unsere Meldung BGH zur Insolvenzanfechtung: Zahlungen vom P-Konto anfechtungsfest?
Das AG Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 06.11.2017, Az: 1 M 1131/17 , emtschieden, dass die Fahrtkosten für einen 37km langen einfachen Arbeitsweg anteilig für jeweils 17 Kilometer (nämlich die Differenz zu 20km) zur Erhöhung des pfändungsfreien Beitrags nach § 850f Abs. 1 b ZPO führen kann. Mehr siehe www.infodienst-schuldnerberatung.de sowie direkt zur Entscheidung.
Mehr zum Thema siehe auch: (mehr …)