Bei einer hilfebedürftigen Oberstufenschülerin, die für Unterrichtszwecke auf ein von der Schule nicht gestelltes Tablet angewiesen ist, handelt es sich um einen besonderen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II – SG Hannover vom 6. Februar 2018, Az. S 68 AS 344/18.ER

Dieser besondere Bedarf ist unabweisbar sowie im Regelbedarf evident unzureichend abgebildet und geht über die Höhe dieses Regelsatzes deutlich hinaus (Anschaffungspreis: EUR 369,90). Die Anschaffung... → weiterlesen

Bei einem regelmäßig oberhalb der Freibetragsgrenze des § 11b Abs. 2 SGB II liegenden Monatseinkommens, besteht ein Indiz für ein Bestehen eines Arbeitnehmerstatus im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU – LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2017, Az. L 12 AS 2015/16.B.ER

Die Anwendbarkeit der aus § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a) und § 9 SGB II hervorgehenden Ausschlussregelung erfordert bei einer griechischen Familie... → weiterlesen

Das von einem SGB II-Träger beabsichtigte Handeln, dem Antragsteller ohne eine vorherige Besichtigung seines Brennstoffvorrats die Kosten der Lieferung von Brennmaterial nicht zu erstatten, ist als rechtswidrig einzuschätzen – SG Dresden vom 9. Januar 2018, Az. S 32 AS 4941/17.ER

Die Forderung nach der Ermöglichung eines Augenscheins im vom Antragsteller bewohnten Eigenheim durch Mitarbeiter/innen des Jobcenters (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB... → weiterlesen

Entscheidender Maßstab ist nicht das Verhältnis von Streitwert und Kostenrisiko, sondern die Wahrung des Grundsatzes der Waffengleichheit zwischen den Parteien, ob ein Anwalt eingeschaltet werden darf; hier: Kostenübernahme – SG Braunschweig vom 20. Februar 2018, Az. S 44 AS 2091/16

Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts als Bevollmächtigten entsprechend § 63 Abs. 2 SGB X in einer Widerspruchssache wegen eines behaupteten Meldeversäumnisses (§ 32 Abs.... → weiterlesen

AG Bamberg: Zulässigkeit der Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das AG Bamberg, Beschluss v. 14.09.2017, 23 OWi 708/17 hält eine Erzwingungshaft auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahren für zulässig: „Es ist dem Betroffenen auch während eines Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahrens grundsätzlich zuzumuten, offene Geldbußen – auch solche, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens herrühren – aus dem ihm verbleibenden Selbstbehalt bzw. aus seinem freien Vermögen in angemessenen Raten zu begleichen. Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen.“

Das sieht das LG Duisburg anders ! – siehe http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/lg-duisburg-keine-vollstreckung-von-geldbussen-waehrend-eines-insolvenzverfahrens/– mit Anmerkung RA Kai Henning.