Stromsperren in Deutschland

Fast 343.900 Haushalten ist im Jahr 2017 der Strom abgeschaltet worden, weil die Rechnungen nicht bezahlt worden waren. Die Zahl dieser Stromsperren liegt etwa vier Prozent über denen der beiden Vorjahre, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Studien hätten ergeben, dass Ursachen und Auftreten von Stromsperren nicht allein eine Frage des Einkommens sind, erklärt die Bundesregierung weiter. Häufig kämen verschiedene Ursachen zusammen, wie zum Beispiel plötzliche und einschneidende Veränderungen im persönlichen Lebensumfeld.

In der Antwort legt die Bundesregierung außerdem Unterstützungsmaßnahmen dar, mit denen Menschen in Armut vor Stromsperren bewahrt werden sollen. Die Kosten für eine Stromsperre liegen den Angaben zufolge bei durchschnittlich 47 Euro ohne Umsatzsteuer.

Quelle: Heute im Bundestag - hib Nr. 438

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BMJV kündigt Maßnahmen zur Vermeidung von Inkassokostenfallen an

Wie der AK InkassoWatch auf seiner Homepage (www.inkassowatch.org) berichtet, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Eckpunktepapier "Schutz vor Kostenfallen" veröffentlicht, in dem Bundesjustizministerin Katarina Barley ein gesetzliches Maßnahmepaket zur Vermeidung verschiedener "Kostenfallen" für Verbraucher ankündigt. Unter anderem sollen zukünftig gesetzliche Regelungen Inkassofallen vermeiden helfen.

Auszug aus dem Eckpunktepapier:

VI. Inkassofallen verhindern - Senkung der Inkassokosten und Erhöhung der Transparenz für Verbraucher

Das Problem:
Viele Inkassounternehmen machen für ihre Tätigkeit auch dann, wenn nur ein geringfügiger Betrag geschuldet wird, grundsätzlich Kosten von über 70 Euro geltend. Sie berufen sich dabei auf einen Gebührenrahmen, dessen Anwendung derzeit gewisse Spielräume lässt. Die hiernach geltend gemachten Beträge erscheinen jedoch insbesondere dann, wenn sich die Tätigkeit des Inkassounternehmens im Versenden eines Mahnschreibens erschöpft hat, als deutlich überhöht und unangemessen.
Verbraucher sehen sich zudem häufig Inkassoforderungen gegenüber, obwohl sie sich selbst gar nicht darüber bewusst sind, dass sie überhaupt in Verzug geraten sind.

Die Lösung:
Anders als bisher sollen sich die den Inkassounternehmen zustehenden Beträge zukünftig nach einem engeren Rahmen richten, der deutlich unter dem heute von ihnen in Anspruch genommenen liegt. Verbraucher werden hierdurch spürbar entlastet und können zudem leichter erkennen, ob die von Ihnen verlangten Inkassokosten zutreffend berechnet wurden.
In den § 286 BGB sollen weitere Pflichten des Unternehmers aufgenommen werden, damit für den Verbraucher deutlicher wird, bis wann er eine Rechnung zu bezahlen hat und welche Folgen ein Überschreiten der Frist haben kann.

Quelle und weitere Informationen: www.inkassowatch.org

Download Eckpunktepapier "Schutz vor Kostenfallen"

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Abtretung künftiger Forderungen durch den Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Eine vor Insolvenzeröffnung vereinbarte Globalabtretung des Schuldners wird im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam. BGH, Urteil vom 06.06.2019 – IX ZR 272/17 Sachverhalt: Dem Schuldner standen aus freiberuflicher Tätigkeit als Zahnarzt Vergütungsansprüche gegen die kassenärztliche Vereinigung zu. Der Schuldner trat im Dezember 1992 die Vergütungsansprüche an seine Ehefrau ab. Am 12. September 2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Am 22. September 2008 übertrug die Ehefrau ihre Ansprüche an den Vater des Schuldners. Mit Schreiben vom 01. Oktober 2008 gab der Insolvenzverwalter das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners frei. Wegen rückständiger Forderungen der Gerichtskasse erwirkte das Land gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, durch den Ansprüche des Schuldners gegen die kassenzahnärztliche Vereinigung gepfändet wurden. Der Vater des Schuldners (Zessionar) beantrage die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären, da er der Auffassung war, er habe die Forderungen durch die Abtretung wirksam erworben. Entscheidung: Der Vater […]