BGH zur Insolvenzanfechtung

BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 – IX ZR 148/19

  1. Wird die Verbindlichkeit, welche die Annahme einer Zahlungseinstellung des Schuldners trägt, erfüllt oder gestundet, und will der Verwalter die Vermutung der Fortdauer der Zahlungseinstellung für sich in Anspruch nehmen, kann er unter dem Gesichtspunkt der sekundären Darlegungslast gehalten sein, zum Zahlungsverhalten des Schuldners im Übrigen, insbesondere zu weiterhin nicht bedienten Verbindlichkeiten des Schuldners vorzutragen.
  2. Bezieht sich ein im Wesentlichen gleichbleibendes, dauerhaft schleppendes Zahlungsverhalten des späteren Schuldners auch auf einen Zeitraum, in dem der Schuldner seine Zahlungen unstreitig noch nicht eingestellt hatte, kann aus dem Zahlungsverhalten nicht auf eine später eingetretene Zahlungseinstellung geschlossen werden.
  3. Einem Anfechtungsgegner, der nur das Zahlungsverhalten des Schuldners ihm gegenüber kennt, fehlt in der Regel der für die Beurteilung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit erforderliche Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners.

DGB zum Gender Pay Gap: Lohnlücke endlich schließen!

DGB-Meldung: Frauen bekommen hierzulande noch immer durchschnittlich 18 Prozent weniger Gehalt als Männer. Erst heute, am 7. März, haben Frauen das Jahresentgelt erreicht, das Männer bereits am 31. Dezember auf ihrem Konto hatten. Bei einer Gewerkschafts-Aktion vor dem Brandenburger Tor erinnerte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann die Ampel-Koalition an ihre gleichstellungspolitischen Ziele.

„Noch in diesem Jahrzehnt soll die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden“, zitierte Hoffmann aus dem Koalitionsvertrag, „aber die Erhöhung des Mindestlohns mit einer Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs zu koppeln, konterkariert sämtliche Ambitionen für eine eigenständige Existenzsicherung der Geschlechter. Statt Minijobs zurückzudrängen, wird so ein hochproblematisches Beschäftigungsverhältnis ausgeweitet. Im Ergebnis werden noch mehr Frauen ohne sozialen Schutz arbeiten.“

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums

Das BMAS meldet: “Mit der Einführung eines Bürgergeldes ist vorgesehen, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte Neuregelung der Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) vorzunehmen. Ein Moratorium soll die geltenden Sanktionsregelungen nun im Hinblick darauf bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft setzen. Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln.”

Referentenentwurf; dieser sieht einen neuen § 84 SGB II vor: “Die Anwendung der §§ 31a, 31b und 32 wird bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.“

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BAG-SB Jahresfachtagung 04. – 06. Mai 2022 Mainz/Online

“Vom 04. bis 06. Mai 2022 findet die BAG-SB Jahresfachtagung hybrid in Mainz und online statt.

Konsequenter Praxisbezug, aktuelle Themen, qualifizierter Fachaustausch, didaktische Vielfalt und zwischenmenschliche Begegnungen kennzeichnen die Veranstaltung.

Das diesjährige Programm mit seinem bekannten Fortbildungsanspruch setzt inhaltlich gleich mehrere Schwerpunkte: Von Ausbildungsstandards über Schulden bei der öffentlichen Hand zu Didaktik und Digitalisierung – freuen Sie sich mit uns auf drei spannende Tage mit hervorragenden Referierenden und vielen interessanten Themen.

Programm und Zeitplan unter www.bag-sb.de/tagung2022 (mehr …)

Aktualisierte Neuauflage MoneyCare erschienen

“Schuldenprävention ist wichtig. Unser Unterrichtshandbuch „MoneyCare- Pass auf Dein Geld auf!“ ist vollständig überarbeitet und aktualisiert worden und soeben in 4. Auflage erschienen. Herausgegeben wird es von den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der AWO Berlin Spree-Wuhle e. V. und Dilab e.V.  Es handelt sich um eine Sammlung von Materialien und Unterrichtsvorschlägen zum Thema „Finanzielle Allgemeinbildung“, korrespondierend zu dem entsprechenden Handlungs- und Orientierungsrahmen Verbraucherbildung / Rahmen-lehrplan Berlin Jahrgangsstufen 5-10. MoneyCare bietet sich für den Einsatz im schulischen Bereich an, kann aber auch im Bildungsbereich mit jungen Erwachsenen sehr gut eingesetzt werden und orientiert sich stark an der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Alle Materialien finden sich auch online unter www.moneycare-online.de (mehr …)

Stillschweigende Verlängerung eines Vertrags durch AGB? Seit dem 1. März gelten für Verbraucherverträge neue Regeln

PM des BMJ: “Weitere Teile des Gesetzes für faire Verbraucherverträge treten in Kraft

Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie alltäglich: Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Typische Beispiele sind Verträge über die Nutzung eines Streamingdiensts oder das Abonnement einer Zeitung. Ab dem 1. März 2022 gelten für Verträge dieser Art neue Regeln. Sie betreffen die Vereinbarung von stillschweigenden Vertragsverlängerungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossener Vertrag der genannten Art stillschweigend verlängert, ist künftig nur dann wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem zum 1. März 2022 geänderten § 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstehen. Für „Altverträge“ (mehr …)

Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen

Gemeinsames Positionspapier von AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW:

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 für die 20. Wahlperiode das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln (Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“).

Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte sich bereits am 9. Juni 2021 in einer an den Bundestag gerichteten Beschlussempfehlung eindeutig festgelegt: Darin bittet der Ausschuss die Bundesregierung, „unter Beteiligung der Länder bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht; (mehr …)