Wer in Deutschland ein Privatinsolvenzverfahren eröffnen will, muss zuvor versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. „Doch von vielen öffentlich-rechtlichen Gläubigern werden solche Zahlungsvorschläge pauschal abgelehnt, ohne dass sie auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden“, beklagte die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. auf ihrer Jahresfachtagung in Mainz. In der Folge entscheiden sich viele Menschen für ein Privatinsolvenzverfahren, obwohl es nur einen einzigen unnachgiebigen Gläubiger gibt: das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Rentenversicherung.
Folgende Lösungsvorschläge wurden auf der Tagung beschlossen: (mehr …)