SPD und Grüne habe in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag mit dem Titel “Quartalsmäßige und kostenlose persönliche Bonitätsauskünfte bei Scoring-Unternehmen” eingereicht (Drs. 22/8618). Daraus:
“Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, Verbraucher:innen nicht mehr nur jährlich eine „Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 III DSGVO)“ ermöglichen zu können, sondern entsprechend der Veränderung des Score-Wertes. Allerdings ist die tatsächliche Anzahl der möglichen Bonitätsscore-Auskünfte nicht klar definiert. (mehr …)