Am 8. Juli 2022 berät der Bundesrat abschließend über die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die der Bundestag am 23. Juni 2022 verabschiedet hat. Ziel ist es, den Kreis der Geförderten zu erweitern und die Unterstützung zu verbessern.
Höhere Bedarfssätze und Freibeträge ab 1. August
Vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten hebt der Bundestagsbeschluss die Bedarfsätze zum 1. August 2022 um 5,75 Prozent an, die Freibeträge um 20,75 Prozent. (mehr …)