Monat: September 2022
Diakonie-Zitat: Regelsatzanpassung beim Bürgergeld hinkt den Kostensteigerungen hinterher
“Nach einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen mit dem geplanten Bürgergeld die Regelsätze in der Existenzsicherung zum 1. Januar 2023 steigen. [Anm.: siehe Zahlen unten] Für alleinstehende Erwachsene soll der Betrag monatlich 502 Euro betragen und damit 50 Euro höher liegen als der Hartz IV-Satz. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Die Regelsatzanpassung hinkt bereits jetzt den aktuellen Kostensteigerungen hinterher. (mehr …)
Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES): Hartz IV-Sanktionen verfehlen Wirkung und machen krank
PM Sanktionsfrei.de: Hartz IV-Sanktionen verfehlen ihre Wirkung – das ist das Ergebnis der ersten wissenschaftlichen Langzeitstudie zu Sanktionen in der Grundsicherung. Anstatt Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, haben Kürzungen der Grundsicherung bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter einen einschüchternden Effekt und können sogar Krankheiten verursachen. Den Kontakt mit den Jobcentern empfinden die im Rahmen der Studie “Hartz Plus” Befragten größtenteils als hinderlich, statt als unterstützend. “Sanktionen verfehlen ihre behauptete Wirkung. Sie verursachen fast immer eine Kultur des Misstrauens. Die Menschen fühlen sich eingeschüchtert und stigmatisiert. Sanktionen bringen Menschen nicht in Arbeit und haben in einer modernen Grundsicherung nichts verloren.” sagt die Gründerin von Sanktionsfrei e.V., Helena Steinhaus, anlässlich der Vorstellung der Studie in Berlin. Die Studie Hartz Plus wurde von Sanktionsfrei e.V. in Auftrag gegeben und vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES) durchgeführt.
Gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden die Ergebnisse heute von Sanktionsfrei e.V. vorgestellt. (mehr …)
EuGH: Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht
Aus der PM des EuGH zu Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-411/20 vom 1.8.2022: “Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass jeder Unionsbürger, auch wenn er wirtschaftlich nicht aktiv ist, das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten hat, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, solange er und seine Familienangehörigen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist ihr Aufenthalt grundsätzlich rechtmäßig. Während dieser Zeit genießen die Unionsbürger vorbehaltlich vom Unionsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen die gleiche Behandlung wie Inländer. (…)
Das in Rede stehende Kindergeld stellt aber keine Sozialhilfeleistung im Sinne dieser Ausnahmebestimmung dar. Es wird nämlich unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit seines Empfängers gewährt und dient nicht der Sicherstellung seines Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten.”
EuGH: Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht
Aus der PM des EuGH zu Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-411/20 vom 1.8.2022: “Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass jeder Unionsbürger, auch wenn er wirtschaftlich nicht aktiv ist, das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten hat, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, solange er und seine Familienangehörigen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist ihr Aufenthalt grundsätzlich rechtmäßig. Während dieser Zeit genießen die Unionsbürger vorbehaltlich vom Unionsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen die gleiche Behandlung wie Inländer. (…)
Das in Rede stehende Kindergeld stellt aber keine Sozialhilfeleistung im Sinne dieser Ausnahmebestimmung dar. Es wird nämlich unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit seines Empfängers gewährt und dient nicht der Sicherstellung seines Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten.”
ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV fordert gesetzliche Regelung zur Unpfändbarkeit der Energiekostenpauschale
PM der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung: “Mit den Löhnen und Gehältern des Monats September 2022 wird den Erwerbstätigen in Deutschland die Energiekosten- bzw. Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Was zu einer finanziellen Entlastung angesichts der stark angestiegenen Energiepreise und insbesondere der Fahrtkosten führen soll, stellt die insolvenzrechtliche Praxis nun vor bislang ungeklärte Herausforderungen im Falle einer privaten Zahlungsunfähigkeit von Anspruchsberechtigten.
(…) Um Menschen mit geringerem Einkommen besser zu entlasten, ist die EPP an den Steuersatz des Arbeitsentgelts gekoppelt. Mehrverdiener müssen dadurch einen Großteil der Pauschale an den Staat zurückgeben, jene mit geringerem Einkommen behalten mehr. Obwohl die Pauschale versteuert werden muss, stellt sie keinen Arbeitslohn dar und ist deshalb auch bei der Berechnung der Sozialabgaben nicht zu berücksichtigen. Wenngleich sie zwar steuerrechtlich wie Arbeitsentgelt behandelt wird, erklärt das Bundesministerium der Finanzen, dass die Pauschale von einer Lohnpfändung nicht umfasst sei. Damit ist ihre grundsätzliche Unpfändbarkeit aber noch nicht geregelt. (mehr …)
BSG zur Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II und Selbsthilfe des Betroffenen (anderweitig beschafftes Darlehen)
An dieser Stelle der Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.7.2022, B 7/14 AS 52/21 R. Diese liegt im Wortlaut noch nicht vor, daher aus dem Terminsbericht:
“Die Übernahme von Schulden bei Dritten setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens Mietschulden vom Jobcenter zu übernehmen gewesen wären. Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht die Übernahme der Schulden im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Dieses Ermessen ist nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.
Der Übernahme der Schulden steht grundsätzlich nicht entgegen, wenn ein Leistungsberechtigter nach der Anzeige seines Bedarfs gegenüber dem Jobcenter mit Hilfe eines anderweitig beschafften Darlehens die Unterkunft durch Begleichung der Mietschulden an den Vermieter gesichert hat. Auch Schulden gegenüber Dritten, die Leistungsberechtigte nach dieser “Bedarfsanzeige“ beim Jobcenter eingegangen sind, (mehr …)
„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“
PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). (mehr …)
„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“
PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). (mehr …)
„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“
Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel...
(Feed generated with FetchRSS)