Beschwerden zu digitalen Zahlungsdiensten erneut gestiegen

<p>Mit der zunehmenden Nutzung von Online- und mobilen Bezahldiensten mit Beginn der Corona-Pandemie ist die Beschwerdezahl zu den Diensten gestiegen. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2021 fort: Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass die Beschwerdezahlen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 45 Prozent gestiegen sind. </p>

Das iff führt für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Forschungsprojekt zum Thema Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe durch



Der erschwerte Zugang zu Krediten bzw. die inadäquate Gestaltung von Kreditkonditionen für Senior:innen gegenüber anderen Altersgruppen ist ein bekanntes Problem. Eine Unterscheidung bzw. Benachteiligung aufgrund des Alters bedeutet für Senior:innen, dass die...



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Amtsgericht Hamburg warnt vor Betrugsmasche mit gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“ einer fiktiven Gerichtsvollzieherin

PM des Amtsgerichts Hamburg: “Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten „Pfändungsbeschlüssen“, mit denen die Empfänger zur Bezahlung vermeintlicher Schulden aufgefordert werden. Zugleich wird den Empfängern mit Gefängnis in Form einer „Ersatzfreiheitsstrafe“ gedroht. Die Fälschungen tragen das Hamburgische Landeswappen und den Namen einer fiktiven Obergerichtsvollzieherin aus Hamburg. Seit Mitte August haben sich zahlreiche Empfänger solcher Schreiben beim Amtsgericht Hamburg gemeldet, was einen massenhaften Versand im gesamten Bundesgebiet befürchten lässt. (mehr …)

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Restschuldbefreiung wegen Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Übergangsvorschrift

Hier der Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2022, 2 BvR 1154/21.

Rz. 27: Das Landgericht hat mit Art. 103h EGInsO eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt und entgegen dem eindeutigen Wortlaut von § 290 Abs. 1 InsO a.F. eine schriftliche Antragstellung der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung zugelassen, ohne dafür eine nachvollziehbare Begründung zu geben. (mehr …)