Nationale Armutskonferenz (nak): Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!
Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.
Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates.
Der Staat hat laut Bundesverfassungsgericht sicherzustellen, dass jedem Hilfebedürftigem diejenigen materiellen Voraussetzung zur Verfügung stehen, die für seine / ihre physische Existenz und ein Min- destmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136).